Mietpreisbremse gilt seit Dezember 2016 in Hannover

Seit Dezember 2016 gilt unter anderem in der Landeshauptstadt Hannover die Mietpreisbremse aufgrund einer Rechtsverordnung der Landesregierung. Die Regelung finden sich in den §§ 556 d ff. BGB. Grundsätzlich darf die zulässige Miete nach § 556 d Abs. 1 BGB nicht mehr als 10% über dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Hannover liegen. Es darf aber die vorherige Miete nach § 556 e Abs. 1 BGB genommen werden, auch wenn diese 10% über dem Mietspiegel liegt. Die Mietpreisbremse gilt nach § 556 f BGB nicht bei Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, also bei Neubau. Sie gilt auch nicht bei der ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung. Für eine umfassende Modernisierung ist maßgeblich, ob die Wohnung unter wesentlichem Bauaufwand modernisiert worden ist. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert