Gesellschaftsrecht: Wir beraten und begleiten Sie in Hannover
Wenn es um Themen rund ums Gesellschaftsrecht in Hannover geht, steht Ihnen Nils-Jasper Schuler als Notar zur Seite.
Gesellschaftsrecht in Hannover
Suchen Sie nach Beratung im Bereich des Gesellschaftsrechts in Hannover? Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei wichtigen Entscheidungen. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Rechtsformen von Gesellschaften (wie GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG), unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens und begleiten Sie bei Restrukturierungen.
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Unsere Themenfelder
Das Gesellschaftsrecht ist ein breites Feld. Wir begleiten unsere Mandanten in Hannover von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen − und das unabhängig von der Rechtsform. Hier einige Bereiche, in denen Sie auf uns als Notar zählen können:
Gründung einer Gesellschaft
Ein Notar hilft bei der Gründung einer Gesellschaft, indem er den Gesellschaftsvertrag beurkundet und die Eintragung ins Handelsregister zum Beispiel in Hannover beglaubigt.
Erstellen von Gesellschaftsverträgen
Ein Gesellschaftsvertrag ist essenziell für die Gründung einer Gesellschaft. Der Notar erstellt die erforderlichen Dokumente für Sie.
Begleitung Unternehmensnachfolge
Als Notar unterstützen wir Sie dabei, Ihre Unternehmensnachfolge zu regeln.
Kapitalmaßnahmen
Wenn neue Anteile ausgegeben werden oder Fremdkapital aufgenommen wird, beurkundet der Notar unter anderem die erforderlichen Beschlüsse.
Umstrukturierungen
Auch bei Umstrukturierungen von Gesellschaften kann ein Notar involviert sein, indem er diese Beschlüsse beurkundet.
Unternehmenskäufe und -verkäufe
Bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen muss der Kaufvertrag beim Notar beurkundet werden.
Insolvenz
Im Falle einer Insolvenz hilft der Notar bei der Beurkundung der dafür erforderlichen Beschlüsse. Zudem unterstützt er Sie, (Zwangs-)Versteigerungen durchzuführen.
Gesellschaftsvertrag für eine GmbH & mehr: Ihr Notar klärt alle Fragen
Der sogenannte Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar für die Gründung Ihrer Gesellschaft wie einer GmbH. Er regelt die Beziehungen der Gesellschafter untereinander sowie die Geschäftsführung und -organisation. Als Notar im Gesellschaftsrecht in Hannover beraten wir Sie bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags für Ihre GmbH und klären alle Fragen, die den Gesellschaftsvertrag und damit verbundene Themen wie Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen betreffen.
Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam Ihr unternehmerisches Vorhaben zu verwirklichen.
Ihre Fragen – unsere Antworten aus dem Bereich Gesellschaftsrecht in Hannover
Sie haben Fragen zum Gesellschaftsrecht und suchen nach Antworten bei Ihrem Notar in Hannover? In unseren FAQs zum Gesellschaftsrecht finden Sie die wichtigsten Informationen zu Themen wie Gründung, Rechtsformen, Kaufvertrag und Erstellen von Gesellschaftsverträgen.
Was passiert bei einer Handelsregisteranmeldung?
Bei einer Handelsregisteranmeldung meldet der Notar das Unternehmen beim zuständigen Handelsregister an und bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldedaten. Die Anmeldung ist erforderlich, um das Unternehmen rechtskräftig zu gründen.
Was ist ein Gesellschaftsvertrag?
Erst durch einen Gesellschaftsvertrag entsteht eine Gesellschaft. Das bedeutet: Mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander. Sie verpflichten sich hiermit zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks.
Warum muss ich zum Notar für einen Gesellschaftsvertrag?
Das Gmbh-Gesetz sieht in § 2 eine Pflicht zur notariellen Beurkundung von Gesellschaftsverträgen für die Unternehmergsellschaft ( UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor. Dies ist eine zwingende gesetzliche Formvorschrift.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Gesellschaftsvertrag erstellen lasse?
Der Zweck der Gesellschaft und wie dieser zu fördern ist, wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt. Der Gegenstand und der Umfang der Verfolgung von gleichgerichteten Interessen werden hier festgelegt. Dadurch wird der bloße Verbund der Gesellschafter zu einer richtigen Organisation.