Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei Schuler, Inhaber Rechtsanwalt Nils-Jasper Schuler, Theaterstr. 4/5, 30159 Hannover

(nachfolgend: "Rechtsanwalt").

Der Rechtsanwalt bearbeitet die von ihm übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:

I. Gebührenhinweis

Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen.

II. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung

Die Rechtsberatung und -vertretung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Steuerrechts. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet und muss gesondert vereinbart werden. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten müssen mit der Mandantschaft gesondert vereinbart werden.

III. Pflichten des Rechtsanwalts

1. Rechtliche Prüfung

Der Rechtsanwalt ist zur umfassenden und sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.

2. Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

 

3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

IV. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Kanzlei Schuler, Inhaber Rechtsanwalt Nils-Jasper Schuler, für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird auf einen Betrag von 1 Million € (in Worten: eine Million Euro) begrenzt. Kanzlei Schuler verfügt auch über eine Haftpflichtversicherung von 1 Million € pro Versicherungsfall.

Für den Fall, dass der Mandant eine Erhöhung der Haftungssumme wünscht, kann die Kanzlei Schuler eine entsprechende höhere Versicherung abschließen. Hinsichtlich der hierdurch anfallenden Kosten werden sich die Parteien gesondert verständigen. Je 1 Million Euro, um welche die Haftungssumme erhöht werden soll, ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von 1.000,00 € zuzüglich Versicherungssteuer zu rechnen.

V. Obliegenheiten des Mandanten

Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

1. Informationserteilung

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte

Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind und wenn dies nicht der Fall ist den Rechtsanwalt unverzüglich informieren.

3. Rechtsschutzversicherung

Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind und wenn dies nicht der Fall ist den Rechtsanwalt unverzüglich informieren.

VI. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten

VII. Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden

VIII. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. VII.  dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Sämtliche E-Mails der Kanzlei verfügen über eine sog. SSL- Verschlüsselung. Die SSL-Verschlüsselung entspricht nicht dem Sicherheitsstandard wie es mit einer Passwort-Verschlüsselung der Fall wäre. Soweit der Mandant den Einsatz von Signaturverfahren und/oder Verschlüsselungsverfahren mit Passwort wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit. Dies wird dann ausnahmslos von der Kanzlei umgesetzt.

IX. Ausschließlichkeit und Verantwortung gegenüber Dritten

Alle Dienstleistungen des Rechtsanwalts werden ausschließlich dem Mandanten gegenüber erbracht.

Sämtliche Ergebnisse und Beratungstätigkeiten, schriftliche Stellungnahmen, Klagen, Schriftsätze oder erstellte Vertragsentwürfe dürfen ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis des Rechtsanwalts nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Rechtsanwalt übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit für die im Rahmen dieser Mandatsvereinbarung erbrachten Beratungsleistungen.

X. Form der Rechnungsstellung

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen des Rechtsanwalts unterschrieben per E-Mail zugesendet werden.

XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtsgültige Bestimmung zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt wie rechtlich zulässig. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.