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Kanzlei Schuler - Rechtsanwalt Hannover - Unsere PhilosophieRechtsanwalt und Notar Schuler
Rechtanwalt Hannover

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

Die Philosophie unserer Rechtsanwälte in Hannover

Das besondere an der Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vergleich zu anderen Berufen ist, dass Recht bzw. Jura ständiger Veränderung unterliegt. Dies ist auch gut so, denn das Recht hat die Aufgabe, sich an neue gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen.

Beispielhaft sei erwähnt, dass Frauen in Deutschland erst ab 1922 den Beruf der Rechtsanwältin ausüben durften, obwohl die Anwaltsgeschichte 800 Jahre zurückgeht. Bis zum Jahre 1953 durften Frauen auch nur mit Zustimmung Ihrer Ehemänner eine Berufstätigkeit aufnehmen und es wurde Eltern und Lehrern gegenüber Kindern ein sogenanntes Züchtigungsrecht zugestanden, welches Handgreiflichkeiten mit einschloss. Die Gleichberechtigung der Frau und das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung sind heute mit guten Gründen Selbstverständlichkeiten, die rechtlich abgesichert sind, zeigt aber den gesellschaftlichen Wandel, dem das Recht unterliegt.  Somit muss auch ein Rechtsanwalt bereit sein, diesem Wandel Schritt zu halten. Aus diesem Grund gilt nach wie vor der Ausspruch:

"Ein Federstrich des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur und Rechtsgeschichte".

Letztlich handelt es sich bei dem von Rechtsanwälten genutzten Recht um angewandte Politik der zuständigen Parlamente auf kommunaler-, landes- und Bundesebene, sowie der nicht zu verachtenden und immer mehr in den Vordergrund dringenden europäischen Ebene. Die Verteilung der Zuständigkeit auf diesen vier Ebenen kann hier nicht weiter vertieft werden und füllt ganze Bibliotheken.

Vor dem Hintergrund der ständigen Veränderung des Rechts (allein der Bundestag verabschiedet in einer Legislaturperiode um die 600 Gesetzesvorhaben), ist für uns die ständige Fortbildung durch Seminare, Zeitschriften, Literatur und Meinungsaustausch notwendige Bedingung zur Ausübung des Berufes Rechtsanwalt, um die Mandantinnen und Mandanten bestmöglich vertreten zu können.

Dies tun wir auf den Rechtsgebieten, in denen wir auch Mandate bearbeiten. Aus diesem Grund wird von uns auch nicht jedes Mandat übernommen, weil es unmöglich ist, auf jedem Rechtsgebiet umfassend bewandert zu sein.

team rechtsanwalt hannover

 Die Tätigkeit des Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt ist einerseits nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein "unabhängiges Organ der Rechtpflege" und andererseits Dienstleistungserbringer für den Mandanten, der ihn letztendlich auch bezahlt. Diese beiden Aufgaben gilt es in Einklang zu bringen, wobei der Rechtsanwalt aus der Natur der Sache heraus nicht die Unabhängigkeit eines Richters an den Tag legen kann und auch nicht darf. Für uns steht ganz klar das Mandanteninteresse an erster Stelle. Das Verständnis des Anwalts als moderner Dienstleister für den Mandanten setzt sich auch immer mehr durch.

Exemplarisch sei erwähnt, dass es bis 1999 unter bestimmten Umständen gegen das Berufsrecht der Rechtsanwälte verstieß, gegen einen anwaltlich vertretenen Gegner ein sog. Versäumnisurteil zu erwirken, obwohl die Erwirkung eines solchen ganz klar den Interessen des Mandanten dienlich ist, es aber ein einfach unkollegial gegenüber dem Kollegen sei. Ein Kollege, der für seinen Mandanten unter diesen Umständen ein Versäumnisurteil erwirkte, erhielt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Rüge, die eine berufsrechtliche Beanstandung darstellt. Aufgrund seines modernen Verständnisses des Berufes des Rechtsanwalts ging dieser gegen die Rüge durch die Instanzen, bis ihm das oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, Recht gab und die entsprechende Vorschrift des Berufsrechts, welche den Erlass eines Versäumnisurteils unter diesen Umständen verbot, 1999 für nichtig erklärte.

Es gilt deshalb, hart in der Sache zu agieren, ohne aber den Respekt vor dem Gegner zu verlieren.

Ihre Rechtsanwalt Schuler

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