Vertragsrecht Hannover
Kurze Definition des Rechtsgebiets Vertragsrecht:
Die Regeln rund um Verträge wird Vertragsrecht genannt. Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer. Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
Quelle Definition Vertragsrecht: Wörterbuch Babylon
Auszug aus unseren Leistungen zum Rechtsgebiet Vertragsrecht in Hannover
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