Kanzlei Schuler –
Ihr Rechtsanwalt und Notar in Hannover

Herzlich willkommen in der Kanzlei Schuler. Als Notar in Hannover kümmern wir uns um Beglaubigungen, Beurkundungen und alle notariellen Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu allen Rechtsgebieten, Kosten und bieten Ihnen eine umfassende Beratung.

Als Notar in Hannover beraten und begleiten wir Sie:

Wir sind da, um bei Ihren Rechtsangelegenheiten tätig zu werden. Die Kanzlei Schuler um Rechtsanwalt & Notar Nils-Jasper Schuler ist Ihr unabhängiger, neutraler und öffentlicher Vertreter in seiner Eigenschaft als Notar in Hannover. Als Notar besiegeln und beglaubigen wir wichtige rechtliche Angelegenheiten und stehen Ihnen in verschiedenen Situationen

zur Seite.

 

Sie möchten ein Testament einrichten, ein Unternehmen gründen oder eine Immobilie verkaufen? Als Notar in Hannover sind wir für Sie da! Auch bei der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

Ihre individuelle Beurteilung und Beratung ist unser Ziel als Notar und Rechtsanwalt in Hannover

Was ist das Ziel einer anwaltlichen Vertretung durch Nils Schuler als Rechtsanwalt? Jeder Fall muss ganz individuell beurteilt und aufgearbeitet werden. Unserer Meinung nach ist aber letztlich das ganze Zivilrecht häufig ein Wirtschaftsrecht mit dem Ziel, den Mandanten wirtschaftlich besserzustellen. Dazu gehört natürlich auch, Forderungen oder Kündigungen abzuwehren.

Nils-Jasper Schuler ist auch Notar in Hannover und Ansprechpartner für alle notariellen Angelegenheiten: vom Immobilien- und Gesellschaftsrecht über die Bereiche Ehe, Partnerschaft und Familie hin zu Patientenverfügungen und Testamentseinrichtungen als Teilbereiche der notariellen Tätigkeit.

Vor Beauftragung muss geklärt werden ob Nils-Jasper Schuler in seiner Eigenschaft als  Notar oder als Rechtsanwalt beauftragt wird. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder eine Beratung.

Ihre Fragen − unsere Antworten

Geht es um Beglaubigungen, notarielle Angelegenheiten oder Kosten bei Ihrem Notar in Hannover, tauchen gerne zahlreiche Fragen auf. Im Folgenden möchten wir Ihnen auf die häufigsten Fragen schon erste Antworten liefern. Ihre Frage taucht nicht auf? Dann kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns darum!

Ein Notar ist für die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften zuständig. Dazu gehören etwa Immobilienkaufverträge, Testamente, Eheverträge oder Gründungen von Unternehmen. Nils-Jasper Schuler ist Notar mit Amtssitz in Hannover.

Eine notarielle Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit eines Dokuments durch einen Notar.

Die Dauer einer Beurkundung beim Notar hängt von der Art des Dokuments ab. Bei einfachen Beglaubigungen kann der Prozess in wenigen Minuten abgeschlossen sein, während bei komplexen Verträgen eine längere Beratung und Beurkundung erforderlich sein kann.

Für die Beurkundung beim Notar benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie alle relevanten Dokumente und Unterlagen, die für Ihre Angelegenheit erforderlich sind.

Die Kosten für einen Notar in Hannover können je nach Art der Leistung variieren. Wir informieren Sie gerne über die genauen Kosten für Ihre Angelegenheit.

Jeder Notar in Hannover kann zuständig sein. Notar ist ein öffentliches Amt, das immer alle Rechtsgebiete abdeckt, er darf also nicht nur auf eines spezialisiert sein.

Wir empfehlen unseren Mandanten, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Notar in Hannover Zeit für eine umfassende Beratung haben

Die Tätigkeiten des Notars und des Rechtsanwalts haben völlig unterschiedliche Zielrichtungen und Aufgaben. Deshalb muss bei Mandatsbeginn klargestellt werden, ob der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar oder als Rechtsanwalt beauftragt wird. Ein Wechsel zwischen den Tätigkeiten ist dann nicht mehr möglich. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Er hat nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen. Der Rechtsanwalt hingegen muss einseitig die Interessen seiner Mandantschaft vertreten und darf nicht für beide Seiten tätig sein.