Kosten

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind in ganz Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz einheitlich festgelegt und somit bei allen Notaren identisch. Dieses Gebührensystem ist fein abgestimmt und ermöglicht es Notaren, bestimmte Amtshandlungen durchzuführen, auch wenn diese nicht vollständig kostendeckend sind. Dies wird ausgeglichen, indem bei umfangreicheren Transaktionen entsprechend höhere Gebühren erhoben werden. Die Anbindung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und somit an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beteiligten stellt sicher, dass notarielle Dienste für alle zugänglich sind, unabhängig von ihrer finanziellen Lage und der Komplexität des Falles. So gewährleistet das Gebührensystem der Notare soziale Fairness.

Ein weiterer Vorteil dieses Systems liegt darin, dass die Beratung und die Entwurfsarbeit durch den Notar bereits in den Beurkundungsgebühren inbegriffen sind, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Eine umfassende Untersuchung der Harvard University hat bestätigt, dass Notare in Deutschland nicht nur ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten, sondern dass die Notarkosten auch im internationalen Vergleich verhältnismäßig gering sind.

Detaillierte Beispiele zu den Notarkosten können auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele eingesehen werden. Gerne bieten wir Ihnen auch eine individuelle Vorabinformation zu den voraussichtlichen Kosten an.