Kontakt

Als Rechtsanwalt und Notar bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Anliegen wird daher absolut vertraulich behandelt. Wenden Sie sich gerne an uns, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen.

Nils-Jasper Schuler
Hildesheimer Str. 48
30169 Hannover

Fragen & Antworten

Geht es um Beglaubigungen, notarielle Angelegenheiten oder Kosten bei Ihrem Notar in Hannover, tauchen gerne zahlreiche Fragen auf. Im Folgenden möchten wir Ihnen auf die häufigsten Fragen schon erste Antworten liefern. Ihre Frage taucht nicht auf? Dann kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns darum!

Ein Notar ist für die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften zuständig. Dazu gehören etwa Immobilienkaufverträge, Testamente, Eheverträge oder Gründungen von Unternehmen. Nils-Jasper Schuler ist Notar mit Amtssitz in Hannover.

Eine notarielle Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit eines Dokuments durch einen Notar.

Die Dauer einer Beurkundung beim Notar hängt von der Art des Dokuments ab. Bei einfachen Beglaubigungen kann der Prozess in wenigen Minuten abgeschlossen sein, während bei komplexen Verträgen eine längere Beratung und Beurkundung erforderlich sein kann.

Für die Beurkundung beim Notar benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie alle relevanten Dokumente und Unterlagen, die für Ihre Angelegenheit erforderlich sind.

Die Kosten für einen Notar in Hannover können je nach Art der Leistung variieren. Wir informieren Sie gerne über die genauen Kosten für Ihre Angelegenheit.

Jeder Notar in Hannover kann zuständig sein. Notar ist ein öffentliches Amt, das immer alle Rechtsgebiete abdeckt, er darf also nicht nur auf eines spezialisiert sein.

Wir empfehlen unseren Mandanten, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Notar in Hannover Zeit für eine umfassende Beratung haben.

Die Tätigkeiten des Notars und des Rechtsanwalts haben völlig unterschiedliche Zielrichtungen und Aufgaben. Deshalb muss bei Mandatsbeginn klargestellt werden, ob der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar oder als Rechtsanwalt beauftragt wird. Ein Wechsel zwischen den Tätigkeiten ist dann nicht mehr möglich. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Er hat nicht eine Partei zu vertreten, sondern die Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen. Der Rechtsanwalt hingegen muss einseitig die Interessen seiner Mandantschaft vertreten und darf nicht für beide Seiten tätig sein.