Alles zum Hausverkauf: Notar u.a. im Rechtsgebiet des Immobilienrechts in Hannover

Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen und benötigen eine Beratung im Bereich des Immobilienrechts in Hannover? Als Notar stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Grundstückskauf und Ihre Immobilie zur Seite.

Geschäfte mit einem Notar abwickeln: Unsere notariellen Tätigkeiten im Immobilienrecht in Hannover

Wir bieten Beratung für Privatleute und Firmen, die eine Immobilie kaufen, verkaufen oder übertragen möchten. Wir begleiten Sie bei allen Schritten, ob Immobilienverkauf oder Grundstückskauf.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.

Auszug aus unseren Leistungen im Bereich Immobilienrecht

  • Beratung rund um die Immobilie
  • Kaufverträge (Haus- und Wohnungskauf) sowie Makler- und Bauträgerverträge
  • Grundstückskauf
  • Übertragung von Grundstücken
  • Schenkung Grundstück
  • Schenkung Haus oder Wohnung
  • Nießbrauch
  • Bestellung von Hypotheken
  • Grundschulden

Privater Hausverkauf bei einem Notar

Der Verkauf einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, die rechtliche Risiken birgt. Ohne fachkundige Unterstützung können Mängel am Objekt unberücksichtigt bleiben, Unstimmigkeiten bei Finanzierung und Vertragsgestaltung auftreten. Als Notar im Immobilienrecht beraten und begleiten wir Sie umfassend bei Ihrem Grundstückskauf oder Immobilienverkauf in Hannover. Wir stehen Ihnen beim Kaufvertrag zur Seite und sorgen für die rechtliche korrekte Abwicklung. Wir sind notariell tätig bei dem Verkauf Ihrer Immobilie, Hauskauf oder Wohnungskauf. 

Unternehmen beim Immobilienverkauf über einen Notar

Ein Notar begleitet auch umfassend bei Immobilientransaktionen von Unternehmen.

Sie haben Fragen zum Immobilienrecht in Hannover?

Wenn Sie Fragen zum Thema Immobilienrecht in Hannover haben, steht Ihnen Notar Nils-Jasper Schuler selbstverständlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei liegt zentral und verkehrsgünstig in Hannover. Sie können uns sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen.

Ihre Fragen – unsere Antworten aus dem Bereich Immobilienrecht in Hannover

Im Immobilienrecht in Hannover gibt es viele komplexe Fragen, die aufkommen können. Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf und Grundstückskauf.

Was ist Immobilienrecht?

Als Immobilien bezeichnet man Grundstücke inklusive der sich darauf befindlichen Gebäuden. Dabei kann es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilien- oder ein Mehrfamilienhaus, eine Villa oder um ein Geschäfts- oder ein Fabrikgebäude handeln. Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten sogenannte „unbewegliche Güter“. Will man Eigentümer einer Immobilie werden, muss man zunächst zum Notar. Dort muss man den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Mit diesem durch den Notar beurkundeten Kaufvertrag muss man dann die Eintragung als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch beantragen. Man kann Immobilien auch, wie „bewegliche Güter“, mit Rechten belasten. Hierzu zählt etwa das Grundpfandrecht. Dies bedeutet, dass man eine Immobilie für einen Kredit beleihen lassen kann. Heißt: Man bietet einer Bank die Immobilie als Sicherheit für einen Kredit an. Quelle: info-magazin.com

Welche Kosten entstehen beim Haus- oder Wohnungsverkauf?

Die Notarkosten richten sich fast ausschließlich nach dem Geschäftswert. Grundsätzlich ist der Geschäftswert beim Verkauf der Kaufpreis. Beispielsweise betragen die Notarkosten für die Beurkundung und Betreuung bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf bei einem Kaufpreis von 57.000,00 € ca. 600,00 €. Bei einem höheren Geschäftswert steigen die Kosten, aber die Kostensteigerung ist degressiv. Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen Werten. Bei dem Verkauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis von 465.000,00 € betragen die Notarkosten für Beurkundung, Betreuung und Vollzug ca. 3.200,00 €.

Wer bestimmt den Notar beim Immobilienverkauf?

Dies ist gesetzlich nicht geregelt. Letztendlich müssen sich die Kaufvertragsparteien auf einen Notar einigen. Es entspricht der Üblichkeit, dass der Käufer den Notar bestimmt.

Immobilienverkauf: Wer zahlt den Notar?

Grundsätzlich trägt gemäß § 448 Abs. 2 BGB der Käufer die Notarkosten und der Verkäufer die Kosten für die Löschung der Rechte, welche der Käufer nicht übernimmt. Dies entspricht auch der Üblichkeit. Abweichende vertragliche Regelungen sind möglich.

Was müssen Unternehmen beim Immobilienverkauf beachten?

Für Unternehmen stellt der Verkauf oder die Übertragung von Immobilien nicht nur eine komplexe Angelegenheit dar, sondern oft auch einen erheblichen finanziellen Aufwand. Hierbei kann es schnell zu rechtlichen Komplikationen kommen, die den Erfolg des Verkaufsprozesses gefährden oder sogar zu hohen Schadensersatzforderungen führen können. Ein Notar begleitet Sie bei jedem Schritt.

Was ist beim Wohnungs- oder Hausverkauf zu beachten?

Bei dem Verkauf gebrauchter Immobilien ist es üblich und vom Gesetz so vorgesehen, dass ein Gewährleistungsausschluss wird. Dennoch zu beachten, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer alle Mängel zu offenbaren, die vorhanden sind. Der Käufer sollte sich vor dem Kauf umfassend mit dem Objekt beschäftigen und möglicherweise − was aber eine Einzelfallentscheidung ist − sachverständigen Rat hinzuziehen und sich auf jeden Fall vor der Beurkundung um eine Finanzierungsbestätigung der Bank kümmern.

Wie lange dauert ein Haus- oder Wohnungsverkauf?

Dies kann leider nicht allgemein beantwortet werden. Ein bis drei Monate sollten eingeplant werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass in den meisten Fällen zwei Bankinstitute mitwirken müssen und möglicherweise weitere Rechte Dritter gelöscht werden müssen. Es muss sichergestellt sein, dass bestehende Belastungen in Abteilung III des Grundbuchs gelöscht werden. Dazu sind Erklärungen der Bank des Verkäufers erforderlich. Weiter muss sichergestellt sein, dass die Bank des Käufers meistens mit einer Grundschuld im ersten Rang in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen wird. Dann kann es erforderlich sein, dass noch Rechte Dritter wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht zu löschen sind.

Welche Unterlagen werden für den Wohnungs- oder Hausverkauf benötigt?

In jedem Fall sind erforderlich die Namen der Parteien mit Adresse und gegebenenfalls Geburtsnamen sowie Geburtsdatum. Die Vorlage eines Ausweises, vorzugsweise eines Personalausweises, ist erforderlich. Bei Ausländern ist ein ausländischer Pass sowie eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Weiter sind die Adressen und die Grundbuchdaten erforderlich, für das Objekt, welches veräußert werden soll. Weiter ist selbstverständlich der Kaufpreis anzugeben, ob Inventar mitverkauft wird, wann der Kaufpreis fällig sein soll, wann die Immobilie übergeben werden soll und ob etwas von Mängeln, Altlasten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträgen bekannt ist.

Welche Steuern fallen bei einem Verkauf einer Wohnung oder eines Grundstückes an?

Bei Verkauf von Grundbesitz fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt aktuell in Niedersachsen 5 % vom Kaufpreis.

Welche Kosten entstehen beim Haus- oder Wohnungsverkauf?

Die Notarkosten richten sich fast ausschließlich nach dem Geschäftswert. Grundsätzlich ist der Geschäftswert beim Verkauf der Kaufpreis. Beispielsweise betragen die Notarkosten für die Beurkundung und Betreuung bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf bei einem Kaufpreis von 57.000,00 € ca. 600,00 €. Bei einem höheren Geschäftswert steigen die Kosten, aber die Kostensteigerung ist degressiv. Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen Werten. Bei dem Verkauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis von 465.000,00 € betragen die Notarkosten für Beurkundung, Betreuung und Vollzug ca. 3.200,00 €.