Notarkosten beim Grundstückskauf: Womit Sie rechnen müssen

November 9, 2025

Nils-Jasper Schuler

Notar in Hannover

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Beim Kauf eines Grundstücks fallen neben dem Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an. Ein wesentlicher Bestandteil davon sind die Notarkosten. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und spielen eine entscheidende Rolle, um die Rechtssicherheit des Kaufvertrags zu gewährleisten. Dieser Beitrag erläutert, wie sich die Notarkosten zusammensetzen, wer sie zu tragen hat und welche Leistungen ein Notar beim Grundstückskauf erbringt.

Wir stehen Ihnen für alle notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Nils-Jasper Schuler ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Notar aus Hannover und berät Sie gerne zu allen Fragen rund um den Hauskauf. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Notarkosten beim Grundstückskauf: Ist ein Notar überhaupt erforderlich?

Ein Notar ist beim Grundstückskauf gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit des Geschäfts zu gewährleisten. Gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, da es sich um ein Geschäft von erheblicher finanzieller und rechtlicher Tragweite handelt. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich wirksam ist und keine Partei benachteiligt wird.

Der Notar agiert als neutraler Vermittler und berät Käufer und Verkäufer umfassend zu den rechtlichen Folgen des Vertrags. Er prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, und klärt etwaige Risiken. Dadurch schützt er vor Rechtsstreitigkeiten, die aus fehlerhaften oder unklaren Regelungen entstehen können.

Zudem übernimmt der Notar wichtige Aufgaben wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Diese Schritte sind entscheidend, um das Eigentum rechtssicher zu übertragen und Dritte von Ansprüchen am Grundstück auszuschließen.

Kurz gesagt: Der Notar sorgt für Transparenz, Fairness und eine ordnungsgemäße Abwicklung, was besonders bei komplexen Rechtsgeschäften wie einem Grundstückskauf unverzichtbar ist.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Die Tätigkeiten eines Notars beim Grundstückskauf lassen sich in folgende Kernbereiche unterteilen:

  1. Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt einen rechtssicheren Vertrag, der die individuellen Vereinbarungen der Parteien widerspiegelt. Während der Beurkundung erklärt der Notar den Vertragsinhalt und beantwortet etwaige Fragen.
  2. Eintragung von Grundpfandrechten: Falls der Käufer den Erwerb über ein Darlehen finanziert, sorgt der Notar für die Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken zugunsten der finanzierenden Bank.
  3. Grundbuchänderungen: Der Notar beantragt die Eintragung des Eigentumswechsels beim zuständigen Grundbuchamt. Ebenso wird die Auflassungsvormerkung eingetragen, um den Käufer vor anderweitigen Verfügungen über das Grundstück zu schützen.
  4. Abwicklung des Kaufpreises: Der Notar stellt sicher, dass der Kaufpreis erst nach Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Bedingungen, wie der Lastenfreistellung des Grundstücks, gezahlt wird.

Darüber hinaus informiert der Notar alle Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags und prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sind. Er überwacht auch die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises und kümmert sich um den Schriftverkehr mit Behörden und Ämtern.

Durch seine neutrale Rolle stellt der Notar sicher, dass keine Partei benachteiligt wird und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Transparenz bei den Notarkosten: Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten transparent darzulegen. Bereits vor der Beurkundung kann er eine Kostenaufstellung erstellen. Dies ermöglicht den Vertragsparteien, die anfallenden Gebühren besser einzuplanen.

Notarkosten beim Grundstückskauf: Wie setzen sie sich zusammen?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Berechnungsgrundlage bildet der Kaufpreis des Grundstücks. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung, sodass Notare keinen Spielraum für Abweichungen haben.

Beispielhafte Kostenaufteilung:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Die Gebühr für die Beurkundung richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beläuft sich die Gebühr auf etwa 1.500 Euro.
  • Grundbucheintragungen: Die Kosten für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung von Grundpfandrechten belaufen sich auf etwa 0,5 % des Kaufpreises.
  • Sonstige Tätigkeiten: Zusätzliche Dienstleistungen, wie die Erstellung von Vollmachten oder die Anfertigung beglaubigter Abschriften, werden separat berechnet.
Gut zu wissen: Beim Hauskauf betragen die Notarkosten und Grundbuchgebühren ca. 2% des Kaufpreises. Diese setzen sich aus etwa 1-1,5% Notarkosten und 0,5% Grundbuchgebühren zusammen. 

Beispielrechnung: Notarkosten beim Grundstückskauf

Zur Veranschaulichung wird eine Beispielrechnung für einen Grundstückskauf mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro herangezogen:

LeistungGebühren
Beurkundung Kaufvertragca. 1.500 Euro
Eintragung Auflassungsvormerkungca. 500 Euro
Eigentumsumschreibungca. 600 Euro
Eintragung Grundschuld (optional)ca. 1.000 Euro
Gesamt3.600 Euro (ohne Grundschuld 2.600 Euro)

Die tatsächlichen Kosten können leicht variieren, abhängig von spezifischen Umständen und weiteren Vereinbarungen.

Zusätzliche Kosten beim Grundstückskauf

Neben den Notarkosten fallen weitere Ausgaben an, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf stehen. Dazu gehören:

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Falls ein Makler beteiligt ist, können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Kosten für die Grundschuld: Falls eine Finanzierung über ein Darlehen erfolgt, fallen Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld an. Diese sind ebenfalls notariell zu beurkunden.

Wer trägt die Notarkosten?

Grundsätzlich ist der Käufer eines Grundstücks verpflichtet, die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Grundbucheintragung zu tragen. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ist in der Praxis auch allgemein üblich. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind jedoch möglich.

Tipps zur Vorbereitung auf den Grundstückskauf

Ein Grundstückskauf ist oftmals ein Meilenstein im Leben des Käufers. Damit dabei nichts schief geht, hier einige Tipps, die Sie bereits im Vorfeld beachten können: 

  1. Budget realistisch planen: Ermitteln Sie neben dem Kaufpreis auch alle Nebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und mögliche Finanzierungskosten.
  2. Klärung der Finanzierung: Eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank ist essenziell, da der Notar die Grundschuldbestellung erst nach Vorlage entsprechender Unterlagen vornehmen kann.
  3. Grundstück prüfen: Lassen Sie den Grundbuchauszug einsehen, um sicherzustellen, dass keine Belastungen wie Wegerechte oder Grundschulden bestehen. Auch eine Baugrunduntersuchung kann hilfreich sein, insbesondere bei unerschlossenen Grundstücken.
  4. Bebauungsplan beachten: Informieren Sie sich über die Vorgaben des Bebauungsplans, um sicherzustellen, dass Ihre geplanten Bauvorhaben realisierbar sind.
  5. Vertragsentwurf prüfen: Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig durch den Notar erstellen und prüfen. Klären Sie dabei auch Details wie Zahlungsfristen und Übergaberegelungen.
  6. Absprache mit dem Notar: Besprechen Sie besondere Vereinbarungen, wie die Übernahme von Inventar oder Regelungen zu Altlasten, rechtzeitig mit dem Notar, damit diese im Vertrag berücksichtigt werden.

Mehr zum Ablauf eines Hauskaufs erfahren Sie in einem eigenen Ratgeber. 

Fazit

Die Notarkosten beim Grundstückskauf sind ein unvermeidbarer Bestandteil des Erwerbsprozesses. Sie sorgen für die rechtliche Absicherung aller Beteiligten und garantieren die ordnungsgemäße, rechtliche Absicherung aller Beteiligten und garantieren die ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufs. 

Die gesetzliche Gebührenordnung stellt dabei sicher, dass die Kosten transparent und fair berechnet werden. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Notar hilft, offene Fragen zu klären und den Kaufprozess reibungslos zu gestalten.

Für notarielle Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Als Rechtsanwalt und Notar ist Nils-Jasper Schuler bei allen Schritten des Hauskaufs ein wichtiger Ansprechpartner. Wir unterstützen Unternehmen, Makler und Privatpersonen bei der Abwicklung ihrer Immobiliengeschäfte. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

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