Generalvollmacht: Welche Kosten fallen beim Notar an?
Eine Generalvollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, weitreichende Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. Da es sich um ein umfassendes Dokument mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen handelt, wird häufig eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung empfohlen. Welche Kosten damit verbunden sind und wie sich eine Generalvollmacht von anderen Bevollmächtigungen abgrenzen lässt, erläutern wir in diesem Beitrag.Wir unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten. Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar aus Hannover berät Nils-Jasper Schuler Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Generalvollmacht.. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt auf. |
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist ein rechtliches Dokument, das einer Person das Recht einräumt, im Namen des Vollmachtgebers weitreichende Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen. Sie kann nahezu alle Bereiche des Lebens abdecken, wie zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten oder Immobiliengeschäfte. Die Generalvollmacht ist flexibel und kann nach den Bedürfnissen des Vollmachtgebers gestaltet werden. Sie wird häufig in Situationen eingesetzt, in denen der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit nicht selbst handeln kann. Durch die notarielle Beurkundung wird die Generalvollmacht rechtlich abgesichert und hat eine hohe Beweiskraft.Warum ist eine notarielle Generalvollmacht sinnvoll?
Eine Generalvollmacht kann privatschriftlich erstellt werden, doch in vielen Fällen bestehen Zweifel an ihrer Wirksamkeit. Insbesondere Banken, Behörden oder Grundbuchämter verlangen häufig eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung, um Missbrauch zu verhindern und die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen. Zudem bietet eine notarielle Beurkundung weitere Vorteile:- Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass der Vollmachtgeber die Tragweite der Generalvollmacht versteht und weist auf mögliche Risiken hin.
- Beweiskraft: Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft vor Gericht und gegenüber Dritten.
- Missbrauchsvermeidung: Durch die notarielle Beratung lassen sich missverständliche oder missbräuchliche Formulierungen vermeiden.
Welche Kosten entstehen bei der Beurkundung einer Generalvollmacht beim Notar?
Die Kosten für die Beurkundung einer Generalvollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und variieren je nach dem Geschäftswert, also dem Vermögen des Vollmachtgebers. Die Gebühren für die notarielle Beurkundung setzen sich aus einer Grundgebühr sowie einer Gebühr, die sich nach dem Geschäftswert richtet, zusammen. Für eine Beurkundung einer Generalvollmacht fallen typischerweise folgende Kosten an:- Für Geschäftswerte bis 50.000 € liegen die Notarkosten bei etwa 165 €.
- Für Geschäftswerte bis 100.000 € belaufen sich die Gebühren auf ca. 273 €.
- Für Geschäftswerte bis 500.000 € steigen die Kosten auf etwa 935 €.
Gibt es weitere Kosten, die berücksichtigt werden müssen?
Zusätzlich zu den Notarkosten für die Beurkundung einer Generalvollmacht können weitere Kosten anfallen, die oft übersehen werden. Dazu gehören:- Kopier- und Auslagenkosten: Der Notar berechnet in der Regel Gebühren für das Erstellen und Ausfertigen von Kopien der beurkundeten Vollmacht. Diese können je nach Anzahl der Kopien und Aufwand variieren.
- Registrierungsgebühren: Wenn die Generalvollmacht auch als Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen wird, fallen dafür Gebühren von etwa 13 bis 20 Euro an.
- Beratungskosten: Sollte der Notar eine umfangreiche rechtliche Beratung zur Gestaltung der Vollmacht oder zu spezifischen Klauseln durchführen, können zusätzliche Beratungskosten entstehen.
- Mehrwertsteuer: Auf die oben genannten Posten wird in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.
Generalvollmacht mit oder ohne Betreuungsverfügung?
Die Entscheidung, ob eine Generalvollmacht mit oder ohne Betreuungsverfügung erstellt werden sollte, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Eine Generalvollmacht regelt die Vertretung des Vollmachtgebers in verschiedenen Bereichen und kann umfassend gestaltet werden. Sie ist besonders nützlich, wenn der Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, selbst zu handeln. Eine Betreuungsverfügung ergänzt die Generalvollmacht, indem sie festlegt, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung die Betreuung übernehmen soll. Während die Generalvollmacht die Vertretung im Alltag regelt, sorgt die Betreuungsverfügung dafür, dass eine geeignete Person im Falle einer gerichtlichen Anordnung als Betreuer fungiert. Es kann sinnvoll sein, beide Dokumente zu kombinieren, um eine vollständige rechtliche Vorsorge zu gewährleisten. So wird sowohl die persönliche Vertretung als auch die Betreuung im Falle einer dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit sichergestellt.Unterschiede zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht haben zwar viele Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich jedoch in ihrem Fokus und der Art der Befugnisse. Die Vorsorgevollmacht ist speziell für den Fall gedacht, dass der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Sie regelt die Vertretung in Bereichen wie Gesundheit, Pflege und medizinischen Entscheidungen und ist vor allem auf die körperliche und gesundheitliche Versorgung ausgerichtet. Die Generalvollmacht dagegen kann sehr viel umfassender sein und sämtliche rechtlichen, finanziellen sowie persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers abdecken, auch über den Gesundheitsbereich hinaus. Sie ist also breiter gefasst und wird nicht zwangsläufig auf gesundheitliche Vorsorge beschränkt. In vielen Fällen werden beide Vollmachten kombiniert, um eine umfassende rechtliche Absicherung zu gewährleisten, die sowohl gesundheitliche als auch allgemeine Lebensbereiche umfasst.So unterstützt Sie ein Notar bei der Generalvollmacht
Ein Notar spielt eine wichtige Rolle bei der Erstellung und rechtlichen Absicherung einer Generalvollmacht. Zunächst sorgt der Notar dafür, dass der Vollmachtgeber die Tragweite und rechtlichen Konsequenzen der Vollmacht vollständig versteht. In einem persönlichen Gespräch klärt der Notar über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und die rechtlichen Implikationen auf, um sicherzustellen, dass der Vollmachtgeber eine informierte Entscheidung trifft. Wir können dabei helfen, die Vollmacht klar und präzise zu formulieren, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Zudem überprüfen wir, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Beurkundung voll geschäftsfähig ist und die Generalvollmacht in vollem Bewusstsein seiner Entscheidung erteilt. Durch die notarielle Beurkundung wird die Generalvollmacht rechtskräftig und hat eine hohe Beweiskraft vor Behörden, Banken und Gerichten. Sollte es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, hat die notarielle Urkunde einen besonders hohen Stellenwert, da sie als offizielles Dokument gilt. So bieten unsere Notare nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern auch eine Vermeidung von zukünftigen Komplikationen bei der Gültigkeit der Vollmacht.Fazit: Generalvollmacht und ihre Kosten
Die Entscheidung für eine notarielle Generalvollmacht hängt von der individuellen Situation ab. Während eine privatschriftliche Vollmacht in manchen Fällen ausreicht, bietet eine notarielle Beurkundung eine deutlich höhere Sicherheit. Vor allem, wenn es um größere Vermögenswerte oder Immobiliengeschäfte geht, ist eine notarielle Beurkundung oft unerlässlich. Die damit verbundenen Kosten sind eine sinnvolle Investition, um spätere Rechtsstreitigkeiten oder Probleme bei der Akzeptanz der Vollmacht zu vermeiden. Wer sich unsicher ist, sollte eine anwaltliche oder notarielle Beratung in Anspruch nehmen.Sie benötigen Unterstützung durch einen Notar? Als Rechtsanwalt und Notar unterstützt Nils-Jasper Schuler Sie bei der Erstellung einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht in Hannover. Vereinbaren Sie gerne einen Termin. |