GmbH gründen: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Die Gründung einer GmbH stellt für viele Unternehmer den ersten Schritt in die Selbstständigkeit dar. Doch neben den rechtlichen Anforderungen ist vor allem die Frage nach den Kosten für die GmbH-Gründung von zentraler Bedeutung. Wer eine GmbH gründen möchte, sollte die anfallenden Ausgaben im Blick behalten, um die finanziellen Belastungen realistisch einschätzen zu können.
Wir stehen Ihnen für alle notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Nils-Jasper Schuler ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Notar aus Hannover und berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Gründung einer GmbH. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! |
GmbH gründen: Welche Kosten fallen an?
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Hierzu zählen insbesondere:
- Stammkapital
- Notarkosten
- Gerichtskosten für die Eintragung ins Handelsregister
- Kosten für steuerliche Anmeldung und Beratung
- Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages
- Beratungs- und Servicegebühren, sofern ein Anwalt oder Steuerberater beauftragt wird
Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die einzelnen Kostenfaktoren.
Stammkapital der GmbH
Das Stammkapital bildet die finanzielle Grundlage einer GmbH. Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Bei der Gründung genügt es jedoch, wenn die Gesellschafter zunächst 12.500 Euro in bar einzahlen. Eine vollständige Einzahlung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Stammkapital nicht zu den eigentlichen Gründungskosten zählt. Es steht der Gesellschaft nach Eintragung zur freien Verfügung und dient als Haftungsmasse.
Notarkosten
Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages durch einen Notar. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Geschäftswert, der in der Regel dem Stammkapital entspricht. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro liegen die Notarkosten durchschnittlich zwischen 300 und 600 Euro. Hinzu kommen Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zusätzlich fallen Notarkosten für folgende Leistungen an:
- Anmeldung zum Handelsregister
- Erstellung einer Gesellschafterliste
- Beglaubigung der Geschäftsführerbestellung
Werden individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag vereinbart, kann dies die Notarkosten erhöhen.
Gerichtskosten für das Handelsregister
Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister erfolgt beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Diese Eintragung ist zwingend erforderlich, damit die GmbH rechtlich wirksam entsteht. Für die Eintragung fallen Gerichtskosten an, die in der Regel zwischen 150 und 200 Euro liegen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, der in den meisten Fällen dem Stammkapital der GmbH entspricht.
Zusätzlich zu den Eintragungsgebühren können kleinere Auslagen für Veröffentlichungen oder Auszüge entstehen. Die Zahlung der Gerichtskosten ist Voraussetzung dafür, dass die Eintragung ins Handelsregister erfolgt und die GmbH im Geschäftsverkehr auftreten darf.
Kosten für steuerliche Anmeldung und Beratung
Nach der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH steuerlich beim Finanzamt anzumelden. Für die steuerliche Beratung und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen (z. B. Eröffnungsbilanz) entstehen zusätzliche Kosten. Diese sind abhängig vom Aufwand und Umfang der Beratung.
Für die steuerliche Anmeldung und Eröffnungsberatung sollten ca. 300 bis 800 Euro einkalkuliert werden. Wird ein Steuerberater beauftragt, können sich die Kosten weiter erhöhen, insbesondere bei komplexeren Unternehmensstrukturen.
Anwaltskosten für rechtliche Beratung
Auch wenn die Gründung einer GmbH standardisiert erscheinen mag, empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Anwalt prüft die individuellen Bedürfnisse der Gesellschafter und sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag rechtssicher und zukunftsfähig gestaltet ist.
Die Anwaltskosten variieren je nach Aufwand. Für eine rechtliche Beratung und die Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages sind Kosten von 500 bis 1.500 Euro realistisch.
Weitere Kosten im Gründungsprozess
Neben den vorgenannten Positionen können weitere Ausgaben entstehen, zum Beispiel für:
- Firmenbuchauszug oder Registerauskünfte (ca. 10 bis 30 Euro)
- Beglaubigungen und Kopien (ca. 20 bis 50 Euro)
- Geschäftskonto-Eröffnung (je nach Bank Gebühren zwischen 0 und 100 Euro)
Je nach individueller Situation kann es zudem sinnvoll sein, zusätzliche Dienstleistungen wie eine Markenanmeldung oder eine Beratung zur Absicherung der Geschäftsführerhaftung in Anspruch zu nehmen. Auch hierfür entstehen Kosten, die separat kalkuliert werden sollten.
Sie möchten eine GmbH gründen? Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Gründung einer GmbH ist mit verschiedenen Kostenpositionen verbunden, die sich aus gesetzlichen Gebühren, Beratungsleistungen und administrativen Auslagen zusammensetzen. Viele Gründer unterschätzen dabei die Summe der einzelnen Posten. Um eine realistische Finanzplanung zu ermöglichen, sollten die Gesamtkosten von Beginn an transparent kalkuliert werden.
Überblick: Durchschnittliche Gesamtkosten der GmbH-Gründung
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die typischen Gründungskosten, die bei der Errichtung einer GmbH in Deutschland anfallen.
Kostenposition |
Durchschnittliche Kosten |
Notarkosten inkl. Auslagen und MwSt. |
ca. 500 – 800 Euro |
Gerichtskosten Handelsregister |
ca. 150 – 200 Euro |
Steuerliche Anmeldung & Beratung |
ca. 300 – 800 Euro |
Rechtliche Beratung & Vertragserstellung |
ca. 500 – 1.500 Euro |
Weitere Kosten (Beglaubigungen, Konto etc.) |
ca. 100 – 200 Euro |
Gesamtkosten |
ca. 1.500 – 3.500 Euro |
Nicht enthalten im Gesamtkosten-Überblick ist das Stammkapital, da es als Eigenkapital der GmbH zur Verfügung steht und keine tatsächliche Ausgabe darstellt.
Wie kann eine GmbH-Gründung weniger kosten?
Wer die Kosten der GmbH-Gründung reduzieren möchte, hat die Möglichkeit, auf das sogenannte Musterprotokoll zurückzugreifen. Dieses standardisierte Dokument kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Formular. Die Verwendung des Musterprotokolls senkt vor allem die Notar- und Anwaltskosten, da der Aufwand für die individuelle Ausgestaltung entfällt. Gerade bei einfachen Gründungen mit nur einem Gesellschafter bietet sich diese Option an.
Allerdings geht dieser Kostenvorteil zulasten der Gestaltungsmöglichkeiten. Im Musterprotokoll lassen sich keine abweichenden Regelungen zu Stimmrechten, Nachschusspflichten oder Wettbewerbsverboten treffen. Wer langfristig Rechtssicherheit und Flexibilität wünscht, sollte daher auf einen individuell erarbeiteten Gesellschaftsvertrag setzen. Kurzfristige Einsparungen bei den Gründungskosten können andernfalls zu erheblichen Mehrkosten im Streitfall führen.
Wie kann ein Notar bei der GmbH-Gründung helfen?
Die Gründung einer GmbH erfordert gesetzlich die Mitwirkung eines Notars. Dieser übernimmt nicht nur die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern begleitet den gesamten Gründungsprozess rechtssicher. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Gesellschaftsvertrag zu erstellen oder zu prüfen, die Gesellschafter über die rechtlichen Konsequenzen der Gründung zu belehren und die Anmeldung zum Handelsregister vorzubereiten. Außerdem fertigt der Notar die erforderliche Gesellschafterliste an und beglaubigt die Bestellung des Geschäftsführers.
Die Einschaltung eines Notars bietet mehrere Vorteile: Sie schützt die Gesellschafter vor rechtlichen Fehlern und verhindert spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Gesellschaftsvertrages. Zudem sorgt der Notar dafür, dass die Gründung reibungslos und zügig verläuft. Gerade bei individuellen gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist eine notarielle Beratung unverzichtbar, um die Interessen aller Beteiligten rechtssicher abzubilden.
Fazit zu den GmbH-Gründungskosten
Die Gründung einer GmbH ist mit überschaubaren, aber dennoch nicht unerheblichen Kosten verbunden. Unternehmer sollten bereits vor der Gründung genau kalkulieren, welche Ausgaben auf sie zukommen. Dabei lohnt es sich, nicht nur auf die reinen Kosten, sondern auch auf die Qualität der rechtlichen und steuerlichen Beratung zu achten.
Eine professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Notar und Rechtsanwalt gewährleistet, dass die GmbH-Gründung rechtssicher erfolgt und spätere Streitigkeiten vermieden werden. So sichern Gründer langfristig den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Gesellschaft ab.
Für notarielle Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Als Rechtsanwalt und Notar ist Nils-Jasper Schuler bei allen Schritten der GmbH-Gründung ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwicklung ihrer Unternehmensgeschäfte. Vereinbaren Sie gerne einen Termin. |