Die Patientenverfügung gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten, um für den Ernstfall medizinische Entscheidungen verbindlich festzuhalten. Sie ermöglicht dem Verfügenden, selbstbestimmt über Behandlung, lebensverlängernde Maßnahmen und medizinische Eingriffe zu bestimmen, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Praxis gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Notarkosten für die Patientenverfügung entstehen und ob deren Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll erscheint.
Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, Unterschiede zwischen Beglaubigung und Beurkundung, die gesetzliche Kostenstruktur nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie praktische Gründe, die für eine notarielle Gestaltung sprechen.
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Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Rechtliche Grundlage bildet § 1901a BGB. Der Verfügende bestimmt damit im Voraus, wie Ärzte handeln sollen, wenn eine spätere Situation eintritt, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Zentrale Inhalte betreffen häufig:
- künstliche Ernährung oder Beatmung
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Abbruch oder Fortführung lebenserhaltender Behandlungen
- Umgang mit unheilbaren Krankheiten und End-of-Life-Entscheidungen
Die Verfügung entfaltet unmittelbare rechtliche Wirkung, sobald der medizinische Ernstfall eintritt. Ärzte und Bevollmächtigte haben sich dann an die festgelegten therapeutischen Vorgaben zu halten.
Fehlt hingegen eine Patientenverfügung, entscheiden gesetzliche Vertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer anhand des mutmaßlichen Willens – ein Umstand, der häufig zu Konflikten, Unsicherheiten und emotional belastenden Situationen innerhalb der Familie führt.
Muss eine Patientenverfügung notariell erstellt werden?
Eine Patientenverfügung ist rechtlich formfrei schriftlich wirksam und benötigt kein notarielles Verfahren. Dennoch zeigt die Praxis, dass eine rein private Patientenverfügung häufig zu Auslegungsschwierigkeiten führt. Medizinische Formulierungen ohne juristische Klarheit begünstigen Missverständnisse, die im Ernstfall gravierende Konsequenzen haben.
Eine notarielle Gestaltung stellt sicher, dass:
- der Wille des Verfügenden präzise und unmissverständlich formuliert wird
- rechtlich unwirksame oder widersprüchliche Klauseln vermieden werden
- der Verfügende über Reichweite und Tragweite aufgeklärt wird
- Ärzte und Bevollmächtigte ein rechtlich gesichertes Dokument vorlegen können
Der Notar prüft den Text inhaltlich, dokumentiert die Geschäftsfähigkeit und erteilt Beratung über medizinrechtliche Entscheidungssituationen. Im Gegensatz zur reinen Beglaubigung enthält die notarielle Beurkundung eine rechtliche Prüfung und Formulierung.
Unterschied: Beglaubigung oder Beurkundung?
Für Vorsorgedokumente existieren zwei Formen notarieller Mitwirkung. Die Wahl beeinflusst sowohl die Rechtswirkung als auch die Kosten.
Öffentliche Beglaubigung
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift. Der Inhalt der Verfügung wird nicht rechtlich geprüft. Die Beglaubigung ist sinnvoll, wenn bereits ein rechtssicherer Text vorliegt oder der Verfügende standardisierte Formulare verwendet.
Rechtsfolge: Das Dokument wird formell anerkannt, insbesondere Banken, Behörden und medizinische Einrichtungen akzeptieren beglaubigte Unterschriften häufig ohne weitere Nachweise.
Notarielle Beurkundung
Die Beurkundung geht deutlich weiter. Der Notar erklärt, beurkundet und formuliert den Text rechtlich fundiert. Er klärt den Verfügenden über Folgen, Wirkungsbereiche und Grenzen auf und stellt sicher, dass der Wille rechtlich eindeutig fixiert wird.
Die notarielle Beurkundung bietet Vorteile bei komplexen medizinischen Entscheidungen, bei mehreren bevollmächtigten Personen oder wenn parallel weitere Vorsorgedokumente wie Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht erstellt werden.
Für Mandanten wirkt eine notarielle Beurkundung rechtssicherer und verringert spätere Streitfälle zwischen Angehörigen und Ärzten.
Notarkosten für eine Patientenverfügung im Überblick
Die Kosten richten sich gesetzlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Ausgangspunkt der Kostenermittlung ist der sogenannte Geschäftswert.
Bei Vorsorgedokumenten beträgt dieser nach Nr. 21200 KV-GNotKG regelmäßig 5.000 Euro, sofern kein höherer Wert angegeben wird. Dadurch erhöht sich die Notargebühr kaum, wenn beispielsweise bei einer Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ergänzt wird.
Kosten bei öffentlicher Beglaubigung
Für die reine Unterschriftsbeglaubigung fallen in der Regel Gebühren im Bereich von ca. 20 bis 70 Euro an, abhängig vom Dokumentenumfang und von Zusatzleistungen wie Kopien oder Registrierung.
Die Beglaubigung stellt die günstigste notarielle Variante dar, bietet jedoch keine inhaltliche rechtliche Prüfung.
Kosten bei notarieller Beurkundung
Für die vollständige Beurkundung gelten nach GNotKG typische Gebühren im Bereich von ca. 60 bis 200 Euro. Wird die Patientenverfügung gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt, erhöht sich der Geschäftswert, was sich auf die Gebühr auswirkt.
Zudem entstehen Kosten für:
- Abschriften und Ausfertigungen
- Hinterlegung oder Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Insgesamt liegt die Gesamtkostenbelastung je nach Umfang typischerweise zwischen 150 und 300 Euro, wenn mehrere Dokumente kombiniert werden.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Für eine rechtliche Durchsetzbarkeit im Ernstfall empfiehlt sich zusätzlich die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Ärzte und Gerichte haben Zugriff und können Dokumente im Bedarfsfall schnell abrufen. Die Registrierung ist keine Pflicht, aber ein wesentlicher Praktikabilitätsvorteil.
Die Kosten trägt der Verfügende selbst. Sie liegen abhängig von Umfang und Anzahl der Bevollmächtigten meist zwischen ca. 20 und 30 Euro. Der Notar übernimmt auf Wunsch die vollständige Anmeldung.
Vorteile: Gründe für eine notarielle Patientenverfügung
Medizinische Entscheidungssituationen sind komplex. Eine unklare oder missverständlich formulierte Patientenverfügung führt im Ernstfall zur gerichtlichen Bestellung eines Betreuers. Genau dieses Szenario möchten Betroffene vermeiden.
Eine notarielle Gestaltung bietet:
- rechtssichere Formulierungen ohne Interpretationsspielraum
- Klärung schwieriger medizinischer Fallkonstellationen
- Dokumentation der Geschäftsfähigkeit und freien Willensbildung
- Schutz vor späteren Anfechtungen oder Zweifeln durch Angehörige
- hohe Akzeptanz bei Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Betreuungsgericht
Der Notar berät ausführlich, berücksichtigt individuelle Vorstellungen und sorgt dafür, dass Wille und Reichweite langfristig wirksam bleiben.
Risiken und mögliche Folgen einer unklaren Patientenverfügung
Fehlt eine notarielle Prüfung, treten häufig rechtliche Unsicherheiten auf. Wiederkehrende Problemfelder:
- Widersprüche zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- unpräzise Formulierung medizinischer Maßnahmen
- fehlende Regelung für Grenzsituationen (z. B. Demenz, Wachkoma)
- unterschiedliche Interpretationen durch Angehörige
- Ablehnung durch Ärzte mangels Eindeutigkeit
Streit entsteht besonders dann, wenn Angehörige vermuten, der Wille des Betroffenen werde nicht korrekt umgesetzt. Die Folgen reichen von Verzögerungen lebenswichtiger Behandlungen bis zu gerichtlichen Verfahren zur Betreuerbestellung.
Patientenverfügung erstellen: Das muss enthalten sein
Um Auslegungskonflikte zu vermeiden, empfiehlt sich eine klare Struktur in der Patientenverfügung. Wichtige Punkte sind:
- konkrete Beschreibung gewünschter und unerwünschter Behandlungsmaßnahmen
- Bezugnahme auf konkrete Krankheitsszenarien
- Regelung der Entscheidungsbefugnisse eines Bevollmächtigten
- Anweisungen zur Schmerztherapie und Palliativversorgung
- Richtlinien für Kommunikation mit Ärzten
- Dokumentation regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung
Eine vorherige notarielle Beratung gewährleistet Rechtssicherheit und schützt vor Formulierungsfehlern, die den späteren Willen unklar erscheinen lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Fazit
Die Patientenverfügung ermöglicht selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Behandlungssituationen, wenn der Verfügende nicht mehr handlungsfähig ist. Trotz formfreier Wirksamkeit erweist sich eine notarielle Gestaltung in der Praxis als rechtlich vorteilhaft. Inhaltliche Präzision, rechtssichere Formulierungen und die dokumentierte Geschäftsfähigkeit schaffen Rechtssicherheit und vermeiden Auslegungskonflikte.
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und bewegen sich je nach Form der Mitwirkung in einem überschaubaren Bereich. Während die Beglaubigung der Unterschrift eine kostengünstige Option darstellt, bietet die notarielle Beurkundung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Akzeptanz. Wer Vorsorge treffen und spätere Streitigkeiten vermeiden möchte, profitiert von einer fundierten notariellen Beratung.
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