Scheidungsvereinbarung: Trennung rechtssicher regeln
Trennen sich Ehegatten, entsteht oftmals ein komplexes Geflecht rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Fragen. Wie wird das Vermögen verteilt? Wer trägt künftig die finanzielle Verantwortung? Und was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie oder dem Sorgerecht für die Kinder? Die Scheidungsvereinbarung ist eine Möglichkeit, um all diese Aspekte verlässlich zu regeln. Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.Wir stehen Ihnen für alle notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Nils-Jasper Schuler ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Notar aus Hannover und berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Scheidungsvereinbarungen oder Eheverträge. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! |
Was ist eine Scheidungsvereinbarung?
Eine Scheidungsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehegatten, der Regelungen für die Zeit nach der Trennung oder im Zuge der Scheidung enthält. Ziel ist es, Streitpunkte außergerichtlich zu lösen und das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Der Inhalt orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten der Ehe und der Trennungssituation. Je nach Ausgestaltung kann die Vereinbarung Vermögensfragen, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder den Versorgungsausgleich umfassen. Rechtlich wird zwischen einer privatschriftlichen Vereinbarung und einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung unterschieden. Die Einbindung eines Notars ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, also zwingend notwendig, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten.Was gehört in eine Scheidungsvereinbarung?
Die Inhalte einer Scheidungsvereinbarung können sehr unterschiedlich sein. In der Praxis sind jedoch einige Regelungskomplexe besonders häufig.Unterhalt
Zum Unterhalt zählen der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Ehegattenunterhalt sowie der Kindesunterhalt. Die Ehegatten können sowohl Beträge als auch Dauer und Modalitäten der Zahlung festlegen – vorausgesetzt, es wird keine gesetzliche Grenze der Vertragsfreiheit überschritten.Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entsteht mit der Scheidung ein Anspruch auf Ausgleich des während der Ehe erworbenen Zugewinns. In der Vereinbarung kann dieser Anspruch konkret beziffert, abgegolten oder auch ganz ausgeschlossen werden – sofern eine notarielle Beurkundung erfolgt. Auch individuelle Regelungen zur Aufteilung von Bankguthaben, Schulden oder Wertgegenständen sind möglich.Immobilien und Hausrat
Wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, muss geklärt werden, wer dort wohnen bleibt, ob ein Verkauf erfolgt oder wie der Eigentumsanteil übertragen wird. Auch die Aufteilung des Hausrats lässt sich detailliert vereinbaren, um spätere Konflikte zu vermeiden.Sorgerecht und Umgangsrecht
Eltern können gemeinsam regeln, bei wem die Kinder künftig leben und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird. Solche Regelungen sind rechtlich zulässig, dürfen jedoch nicht dem Kindeswohl widersprechen. Gerichte überprüfen entsprechende Vereinbarungen besonders sorgfältig.Versorgungsausgleich
Der gesetzliche Versorgungsausgleich führt bei der Scheidung grundsätzlich zur hälftigen Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Eine Vereinbarung kann diesen Ausgleich ausschließen oder abändern – wiederum nur bei notarieller Beurkundung oder gerichtlicher Protokollierung.Vorteile einer Scheidungsvereinbarung
Eine professionell ausgearbeitete Scheidungsvereinbarung bietet zahlreiche Vorteile:- Planungssicherheit: Ehegatten wissen frühzeitig, was sie nach der Trennung erwartet.
- Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten: Viele Konfliktpunkte werden außergerichtlich gelöst.
- Kostenersparnis: Einvernehmliche Regelungen senken Anwalts- und Gerichtskosten erheblich.
- Beschleunigung des Scheidungsverfahrens: Gerichte müssen über weniger Streitpunkte entscheiden.
- Gestaltungsfreiheit: Individuelle Lösungen sind oft passgenauer als gerichtliche Entscheidungen.
- Schutz der Kinder: Streitvermeidung liegt häufig auch im Interesse des Kindeswohls.
Scheidungsvereinbarung: Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Bestimmte Inhalte einer Scheidungsvereinbarung unterliegen gesetzlichen Formvorgaben. Sie sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden. Dies gilt insbesondere für:- Verzicht oder Modifikation des Zugewinnausgleichs (§ 1378 BGB)
- Verzicht auf den Versorgungsausgleich (§ 1408 Abs. 2, § 1414 BGB)
- Einschränkung oder Ausschluss von nachehelichem Unterhalt (§ 1585c BGB)
- Übertragung von Immobilien oder anderen bedeutenden Vermögensgegenständen
Außergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder gerichtliches Scheidungsverfahren?
Die Scheidungsvereinbarung ersetzt das gerichtliche Verfahren nicht – sie ergänzt es. Die eigentliche Scheidung wird weiterhin durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen. Eine vorherige oder begleitende Scheidungsvereinbarung erleichtert dem Gericht jedoch die Arbeit erheblich. In der Praxis wird sie häufig zur Akte genommen oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert. Wichtig: Liegt keine vollständige Einigung der Ehegatten vor, besteht Anwaltszwang für beide Seiten. Aber auch bei + Einigung ist zumindest eine anwaltliche Vertretung erforderlich, um den Scheidungsantrag stellen zu können.Wann ist eine Scheidungsvereinbarung unwirksam?
Die Gestaltungsfreiheit der Ehegatten findet dort ihre Grenze, wo gesetzliche Schutzvorschriften oder das Sittenwidrigkeitsverbot (§ 138 BGB) verletzt werden. Eine Vereinbarung kann beispielsweise dann unwirksam sein, wenn:- ein Ehegatte in unzumutbarer Weise benachteiligt wird,
- ein Verzicht auf Unterhalt ohne angemessenen Ausgleich erfolgt,
- Regelungen zum Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entsprechen,
- ein offensichtliches Machtungleichgewicht bei Vertragsschluss bestand.
Nachträgliche Änderung einer Scheidungsvereinbarung
Grundsätzlich gilt: Eine einmal geschlossene und wirksam gewordene Scheidungsvereinbarung ist bindend. Eine nachträgliche Änderung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Diese sind beispielsweise:- Einvernehmliche Anpassung durch beide Ehegatten in neuer Vereinbarung
- Gerichtliche Anpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), z. B. bei drastischer Änderung der Einkommensverhältnisse oder bei Erkrankung
Scheidungsvereinbarung beim Notar: Wann ist das sinnvoll?
In vielen Fällen ist die Mitwirkung eines Notars nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Besonders dann, wenn es um den Verzicht auf den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich oder die Übertragung von Immobilien geht, bedarf es einer notariellen Beurkundung der Scheidungsvereinbarung. Der Notar sorgt dafür, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden und die Vereinbarung rechtlich wirksam ist. Darüber hinaus informiert der Notar beide Parteien über die rechtlichen Folgen der getroffenen Regelungen. Er handelt dabei neutral, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Die Aufgabe des Notars ist es also nicht, die Interessen einer Partei zu vertreten, sondern über die Rechtslage und die Rechtsfolgen aufzuklären. Auf Wunsch erstellt der Notar einen rechtssicheren Vertragsentwurf, der die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen berücksichtigt und somit eine faire Lösung darstellt. Anschließend beurkundet er diesen im Rahmen eines gemeinsamen Termins, also im Beisein beider Ehegatten. Die notarielle Beurkundung verleiht der Vereinbarung Verbindlichkeit und schützt vor späteren Anfechtungen. Ehegatten, die sich außergerichtlich einigen möchten, erhalten so ein verlässliches Fundament für die künftige Lebenssituation.Fazit
Eine Scheidungsvereinbarung ermöglicht eine faire, planbare und rechtssichere Trennung. Ehegatten, die ihre Angelegenheiten in gegenseitigem Einvernehmen regeln, schaffen eine tragfähige Grundlage für die Zukunft – insbesondere dann, wenn Kinder betroffen sind oder umfangreiches Vermögen im Raum steht. Wer frühzeitig anwaltlichen Rat und notarielle Unterstützung einholt, kann sich vor unklaren oder unwirksamen Regelungen schützen und eine faire sowie rechtssichere Lösung finden.Für notarielle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Als Rechtsanwalt und Notar ist Nils-Jasper Schuler bei allen Schritten von Scheidungsvereinbarung ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gerne einen Termin. |