Wer rechtzeitig Vorsorge trifft, sorgt dafür, dass vertraute Personen im Ernstfall rechtlich verbindlich handeln dürfen. Besonders verlässlich ist dabei die Vorsorgevollmacht. Viele stellen sich jedoch die Frage, wie die Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Notar aussehen. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere davon, ob lediglich die Unterschrift beglaubigt oder die gesamte Erklärung beurkundet wird und welcher Geschäftswert zugrunde liegt.
Dieser Beitrag erklärt, wann eine notarielle Vorsorgevollmacht sinnvoll ist, welche Unterschiede es zwischen Beglaubigung und Beurkundung gibt und mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen. Für alle Fragen rund um die rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler aus Hannover zuverlässig zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt auf. |
Wann ist eine notarielle Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht formfrei möglich (§ 167 Abs. 2 BGB). Sie könnten sie also theoretisch auch handschriftlich verfassen. In der Praxis stößt eine solche Vollmacht jedoch oft an Grenzen. Banken, Grundbuchämter oder Behörden verlangen in sensiblen Bereichen regelmäßig eine notarielle Beglaubigung oder gar Beurkundung. Nur so ist sichergestellt, dass die Vollmacht im Ernstfall reibungslos anerkannt wird.
Besonders wichtig ist eine notarielle Vorsorgevollmacht, wenn Immobilien im Spiel sind. Nach § 29 GBO werden Eintragungen im Grundbuch nur akzeptiert, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder beurkundet ist. Gleiches gilt, wenn Beteiligungen an Unternehmen betroffen sind oder größere Vermögenswerte übertragen werden sollen.
Darüber hinaus bietet die notarielle Beurkundung einen zusätzlichen Vorteil: Der Notar prüft den Inhalt, berät zu rechtlichen Fragen und sorgt dafür, dass die Formulierungen klar, eindeutig und rechtlich wirksam sind. So lassen sich spätere Streitigkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten vermeiden.
Auch wenn Sie möchten, dass Ihre Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) oder erst ab dem Todesfall (postmortale Vollmacht) gilt, empfiehlt sich die notarielle Gestaltung. Diese Konstellationen erfordern rechtssichere Formulierungen, die von Gerichten und Behörden anerkannt werden.
Ein weiterer Punkt ist die internationale Anerkennung: Leben Sie im Ausland oder besitzen Sie Vermögen in anderen Ländern, erleichtert eine notariell beurkundete Vollmacht die Anerkennung erheblich.
Inwiefern eine Vorsorgevollmacht Nachteile für den Bevollmächtigten hat, erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.
Beglaubigung oder Beurkundung: Der Unterschied und die Folgen für die Kosten
Bei einer Vorsorgevollmacht gibt es zwei unterschiedliche Formen der Mitwirkung durch den Notar: die öffentliche Beglaubigung und die notarielle Beurkundung.
Die öffentliche Beglaubigung beschränkt sich darauf, dass der Notar Ihre Unterschrift bestätigt. Der Inhalt der Vollmacht wird dabei nicht geprüft. Diese Variante wird häufig genutzt, wenn Banken oder das Grundbuchamt einen Nachweis verlangen, dass die Vollmacht tatsächlich von Ihnen stammt. Sie ist kostengünstiger, aber inhaltlich nicht überprüft.
Die notarielle Beurkundung geht deutlich weiter. Hier wird der gesamte Text der Vorsorgevollmacht vom Notar vorgelesen, rechtlich erläutert und gemeinsam mit Ihnen inhaltlich abgestimmt. Sie erhalten dadurch eine rechtlich klare und gerichtsfeste Urkunde, die im Zweifel über jeden Streit erhaben ist. Der Notar haftet zudem für die richtige rechtliche Gestaltung.
Der Unterschied zeigt sich nicht nur in der rechtlichen Sicherheit, sondern auch bei den Kosten: Für eine Beglaubigung fällt eine feste Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an, während sich die Gebühren für eine Beurkundung nach dem Geschäftswert richten.
In der Praxis bedeutet das: Die Beglaubigung ist die richtige Wahl für einfache Nachweise, die Beurkundung hingegen für umfassende, rechtssichere Vorsorgevollmachten – insbesondere dann, wenn Immobilien, größere Vermögen oder komplizierte Familienkonstellationen betroffen sind.
Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Notar: So werden die Gebühren berechnet
Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren verlangen.
Bei der Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht fällt eine feste Gebühr an. Sie bewegt sich je nach Umfang zwischen rund 20 und 70 Euro. Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei der Beurkundung richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Geschäftswert (§ 98 GNotKG). In Absatz 1 steht: “Bei der Beurkundung einer Vollmacht zum Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäfts oder bei der Beurkundung einer Zustimmungserklärung ist Geschäftswert die Hälfte des Geschäftswerts für die Beurkundung des Geschäfts, auf das sich die Vollmacht oder die Zustimmungserklärung bezieht.”
Dieser Wert bemisst sich bei einer Vorsorgevollmacht in der Regel nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Der Notar hat hier einen gewissen Ermessensspielraum. Oft wird der Geschäftswert auf eine bestimmte Summe pauschal festgesetzt, zum Beispiel auf 50.000 Euro bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen.
Aus dem Geschäftswert ergibt sich die konkrete Gebühr. Für die Beurkundung einer Vollmacht fällt üblicherweise eine 1,0-Gebühr an. Wird zusätzlich eine Patientenverfügung beurkundet, erhöht sich der Geschäftswert, sodass die Kosten etwas höher ausfallen.
Beispielhafte Kosten für eine Beurkundung der Vorsorgevollmacht beim Notar
Bei der Beurkundung richtet sich die Gebühr nach dem Geschäftswert (§ 98 GNotKG). Folgende Werte verdeutlichen zur ersten Orientierung diese Größenordnung:
- Geschäftswert 5.000 Euro: Notarkosten ca. 65 Euro (z. B. bei einer Patientenverfügung oder kleinem Vermögen)
- Geschäftswert 50.000 Euro: Notarkosten ca. 165 Euro (üblicher Ansatz für eine Vorsorgevollmacht mittlerer Reichweite)
- Geschäftswert 80.000 Euro: Notarkosten ca. 207 Euro (bei gehobenen Vermögensverhältnissen)
- Geschäftswert 250.000 Euro: Notarkosten ca. 535 Euro (bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz)
- Geschäftswert 500.000 Euro: Notarkosten ca. 935 Euro (bei umfangreichem Vermögen)
Weitere mögliche Kostenfaktoren
Neben den eigentlichen Gebühren sind geringe Auslagen (z. B. Kopien, Porto) und die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Außerdem wird die Vorsorgevollmacht meist im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Für diese Eintragung fällt eine gesonderte Gebühr an, die unabhängig vom Notar erhoben wird.
Neben den Gebühren für Beglaubigung oder Beurkundung gibt es also noch zusätzliche Kosten, die in der Praxis regelmäßig anfallen und die Sie im Blick behalten sollten:
- Zentrales Vorsorgeregister (ZVR): Die notarielle Vorsorgevollmacht wird auf Wunsch im Register der Bundesnotarkammer eingetragen. Diese Eintragung erleichtert es Betreuungsgerichten, die Vollmacht im Ernstfall schnell zu finden. Die Kosten liegen je nach Anzahl der eingetragenen Vertrauenspersonen zwischen etwa 13 und 20 Euro.
- Auslagen: Für Kopien, Porto oder Telefonate fallen geringe Zusatzkosten an. Sie sind im GNotKG vorgesehen und betragen in der Regel nur wenige Euro.
- Umsatzsteuer: Auf die Notarkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent erhoben.
- Beratungskosten: Eine umfassende rechtliche Erläuterung ist bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten. Nur wenn darüber hinaus eine ausführliche Beratung ohne Beurkundung erfolgt, kann eine gesonderte Beratungsgebühr anfallen.
Diese Positionen sorgen dafür, dass die Gesamtkosten einer Vorsorgevollmacht etwas höher ausfallen können als die reine Gebühr für Beglaubigung oder Beurkundung. Sie sind jedoch gesetzlich klar geregelt und für alle Notariate in Deutschland verbindlich.
Fazit
Die Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Notar sind klar im Gesetz geregelt und hängen davon ab, ob lediglich eine Beglaubigung der Unterschrift oder eine umfassende Beurkundung gewählt wird. Während die Beglaubigung schon für vergleichsweise geringe Beträge möglich ist, richtet sich die Beurkundungsgebühr nach dem Geschäftswert und steigt entsprechend mit dem Vermögen. Hinzu kommen nur überschaubare Zusatzkosten für Auslagen, Mehrwertsteuer und die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Dabei wird eine notarielle Vorsorgevollmacht durch Banken, Behörden und Gerichte in der Regel problemlos anerkannt. Wer Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine besonders klare und verlässliche Regelung wünscht, ist mit der Beurkundung durch den Notar ausreichend abgesichert.
Bei notariellen Angelegenheiten steht Ihnen unsere Kanzlei mit fachlicher Kompetenz zuverlässig zur Seite. Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler ist Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen und notariellen Fragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kostenkalkulation und der Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht. Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen Beratungstermin. |