Grundschuld: Löschen oder nicht?

Juli 10, 2025

Nils-Jasper Schuler

Notar in Hannover

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Grundschuld: Löschen oder nicht?

Die Grundschuld zählt zu den gängigsten Sicherheiten im deutschen Immobilienrecht. Wer ein Darlehen aufnimmt und eine Immobilie finanziert, wird in der Regel eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, stellt sich die Frage: Grundschuld löschen oder nicht? Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein – denn sie hat rechtliche, wirtschaftliche und praktische Folgen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann eine Löschung sinnvoll ist und wann nicht. 

Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar in Hannover steht Ihnen Nils-Jasper Schuler bei allen Fragen zur Grundschuld und zur Löschungsbewilligung mit fachkundigem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein Erstgespräch

Was ist eine Grundschuld?

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein beschränkt dingliches Recht, das auf einem Grundstück lastet. Sie dient in erster Linie der Absicherung eines Kredits – in der Praxis meist eines Immobiliendarlehens. Der Gläubiger, also typischerweise die Bank, hat durch die Grundschuld das Recht, das Grundstück zwangsversteigern zu lassen, wenn der Kredit nicht bedient wird.

Die Besonderheit: Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht unmittelbar an eine Forderung gekoppelt. Sie bleibt also auch nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens bestehen, wenn sie nicht aktiv gelöscht wird.

Was passiert mit der Grundschuld nach Rückzahlung?

Sobald das Immobiliendarlehen vollständig getilgt ist, stellt sich die Frage, was mit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld geschieht. Rechtlich betrachtet verliert sie zwar ihre Sicherungsfunktion, bleibt aber als belastender Eintrag im Grundbuch bestehen. Dies hat für den Eigentümer konkrete Folgen, die individuell zu bewerten sind.

Formalitäten nach Rückzahlung

Nach Rückzahlung des Darlehens stellt die Bank eine sogenannte Löschungsbewilligung aus. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Ohne diesen Schritt bleibt die Grundschuld als Last bestehen, obwohl keine gesicherte Forderung mehr existiert.

Der Eigentümer hat zwei Möglichkeiten:

  1. Die Grundschuld löschen lassen.
  2. Die Grundschuld im Grundbuch belassen und gegebenenfalls später wiederverwenden.

Welche dieser Optionen sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen ab.

Grundschuld löschen oder nicht? Das sind die Vorteile und Nachteile

Nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens steht Eigentümern häufig die Entscheidung bevor, ob sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen. Diese Entscheidung hat Folgen, sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile und Nachteile einer Löschung gegenübergestellt.

Vorteile bei der Löschung der Grundschuld

Die Löschung der Grundschuld sorgt für Klarheit und Transparenz im Grundbuch. Wer plant, die Immobilie zu verkaufen, signalisiert mit einem lastenfreien Grundbuch einen unkomplizierten Eigentumsübergang. Auch im Rahmen der Vermögensnachfolge oder Schenkung kann eine freie Grundbuchlage vorteilhaft sein.

Ein weiterer Aspekt ist der Schutz vor Missbrauch: Theoretisch besteht bei einer nicht gelöschten Grundschuld das Risiko, dass Unbefugte sich der Grundschuldurkunde bemächtigen und versuchen, diese geltend zu machen – beispielsweise durch eine fingierte Abtretung. Zwar ist dies in der Praxis selten, aber rechtlich nicht völlig ausgeschlossen.

Nachteile bei der Löschung der Grundschuld

Die Löschung ist endgültig. Wer die Immobilie künftig wieder als Sicherheit nutzen möchte, muss eine neue Grundschuld bestellen, die wiederum mit Kosten und Notarterminen verbunden ist. In Anbetracht dessen entscheiden sich viele Eigentümer bewusst gegen eine Löschung, um künftig flexibler zu bleiben.

Auch der Aufwand und die Gebühren sind ein praktischer Aspekt: Für die Löschung sind ein notariell beglaubigter Antrag und ein Eintrag im Grundbuch erforderlich. Es entstehen sowohl Notarkosten als auch Grundbuchgebühren.

Warum sollte man die Grundschuld bestehen lassen?

Nicht jeder Eigentümer lässt die Grundschuld nach Rückzahlung des Darlehens löschen. In vielen Fällen spricht einiges dafür, den Eintrag im Grundbuch bestehen zu lassen. Die Wiederverwendbarkeit bietet Vorteile, birgt aber auch gewisse Risiken. Der folgende Überblick hilft bei der fundierten Abwägung.

Vorteile der Beibehaltung der Grundschuld

Eine bereits eingetragene und nicht valutierte Grundschuld – also eine Grundschuld, die keine Forderung mehr sichert – kann flexibel wiederverwendet werden. Wer etwa eine Modernisierung oder einen Umbau plant und dafür ein neues Darlehen aufnehmen möchte, kann dem neuen Kreditgeber die bestehende Grundschuld zur Verfügung stellen. Das spart Kosten für Notar, Grundbuch und Zeit.

Zudem wirkt eine eingetragene, aber nicht valutierte Grundschuld im Grundbuch nicht negativ, wenn dies dem Käufer oder Finanzierer transparent gemacht wird. In vielen Fällen genügt dem neuen Darlehensgeber die Abtretung der Grundschuld oder ihre Revalutierung.

Nachteile der Beibehaltung der Grundschuld

Wie bereits angesprochen, besteht bei nicht gelöschten Grundschulden ein Missbrauchsrisiko. Zwar sind Banken und Notare verpflichtet, die Identität der Beteiligten zu prüfen, doch kann eine alte Grundschuld in falschen Händen theoretisch zur Zwangsvollstreckung führen, wenn keine klare Dokumentation vorliegt.

Ein weiteres Risiko liegt in der Unsicherheit über den rechtlichen Status der Grundschuld. Ohne eindeutige Unterlagen – insbesondere die Löschungsbewilligung – ist es im Nachhinein mitunter schwierig zu belegen, dass keine gesicherte Forderung mehr besteht.

Grundschuld löschen oder nicht: So hilft Ihnen ein Notar

Ob die Grundschuld gelöscht oder beibehalten werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Aus notarieller Sicht empfiehlt sich eine individuelle Abwägung zwischen Kosten, Flexibilität und Rechtssicherheit.

Eine Löschung ist dann sinnvoll, wenn:

  • ein Verkauf der Immobilie bevorsteht,
  • Missbrauchsrisiken ausgeschlossen werden sollen,
  • keine erneute Finanzierung in absehbarer Zeit geplant ist,
  • Klarheit im Grundbuch gewünscht wird.

Die Beibehaltung der Grundschuld empfiehlt sich, wenn:

  • eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung geplant ist,
  • Investitionen in die Immobilie bevorstehen,
  • die Eigentümer Verwaltungsaufwand und Gebühren sparen möchten.

Ein Notar kann den Eigentümer dabei unterstützen, die richtige Entscheidung zu treffen. Insbesondere prüfen wir die Vollständigkeit der Unterlagen, bereiten die Löschungsunterlagen vor oder beraten Sie hinsichtlich der Abtretung oder Revalutierung einer bestehenden Grundschuld.

So läuft die Löschung einer Grundschuld ab

Wer sich für die Löschung entscheidet, muss einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Dieser Antrag muss öffentlich beglaubigt werden, wofür der Notar zuständig ist. Er reicht die Löschungsbewilligung der Bank sowie den Löschungsantrag beim Grundbuchamt ein.

Nach Prüfung trägt das Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld ein. Erst dann gilt die Immobilie offiziell als lastenfrei. Die gesamte Abwicklung dauert in der Regel wenige Wochen.

Kosten der Löschung

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage ist der Nominalbetrag der Grundschuld – unabhängig davon, ob das Darlehen bereits zurückgezahlt ist.

Beispiel: Für die Löschung einer Grundschuld über 200.000 Euro fallen etwa 300 bis 400 Euro an Notar- und Grundbuchgebühren an. Die exakten Kosten hängen vom Einzelfall ab und können durch den Notar vorab beziffert werden.

Fazit

Die Entscheidung, ob eine Grundschuld gelöscht werden soll, ist eine rechtlich und wirtschaftlich bedeutsame Abwägung. Wer Sicherheit und ein lastenfreies Grundbuch bevorzugt, sollte die Löschung in Betracht ziehen – insbesondere bei bevorstehenden Verkaufsprozessen. Wer hingegen künftige Finanzierungspläne hat, profitiert möglicherweise von der Flexibilität einer bestehenden Grundschuld.

Ein erfahrener Notar hilft dabei, rechtssicher und kosteneffizient zu entscheiden. Er übernimmt die rechtliche Prüfung, bereitet die erforderlichen Dokumente vor und sorgt für eine zügige Eintragung oder Löschung im Grundbuch. So bleiben Eigentümer rechtlich auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt.

Sie möchten eine Grundschuld löschen lassen und benötigen notarielle Unterstützung? Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler begleitet Sie zuverlässig bei der Löschung Ihrer Grundschuld in Hannover. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin.

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