Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Dezember 30, 2025

Nils-Jasper Schuler

Notar in Hannover

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Die Vorsorgevollmacht gilt als zentrales Instrument der persönlichen Absicherung, um im Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit handlungsfähig zu bleiben. Häufig steht dabei die Vertretung zu Lebzeiten im Vordergrund. In der Praxis rückt jedoch zunehmend die Frage in den Fokus, ob und in welchem Umfang die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus Wirkung entfaltet. Eine rechtlich über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht kann wesentliche Vorteile bieten, gleichzeitig aber auch rechtliche Unsicherheiten und Konfliktpotenzial mit sich bringen.

Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken und Vorteile einer transmortalen Vorsorgevollmacht. Zudem zeigt er auf, warum eine notarielle Gestaltung in der Praxis wichtig erscheint.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler aus Hannover sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche rechtlich verbindlich festgehalten werden und im Ernstfall zuverlässig umgesetzt werden. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin.

Was ist die transmortale Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich endet jede Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ausdrücklich geregelt wird, dass die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus Bestand haben soll (sogenannte transmortale Vorsorgevollmacht).

Der Bevollmächtigte bleibt in diesem Fall befugt, bestimmte Rechtsgeschäfte weiterhin vorzunehmen. Dies betrifft häufig die Verwaltung von Konten, die Begleichung offener Rechnungen oder organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit Bestattung und Nachlass.

Rechtlich handelt der Bevollmächtigte nach Eintritt des Todes nicht mehr ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers, sondern faktisch auch im Interesse der Erben. Dies führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen Vollmacht, Erbrecht und möglichen Pflichtteilsrechten.

Mögliche Konflikte bei der Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Die Vorsorgevollmacht dient in erster Linie der Vertretung des Vollmachtgebers. Stirbt dieser, treten die Erben an dessen Stelle. Erlaubt die Vorsorgevollmacht weiterhin Rechtsgeschäfte, greifen faktisch die Vermögensinteressen der Erben.

Konflikte ergeben sich insbesondere dann, wenn der Bevollmächtigte Maßnahmen ergreift, die von den Erben als unzulässig eingestuft werden. Typische Streitpunkte:

  • Veräußerung von beweglichem Nachlassvermögen
  • Zugriff auf Kontoguthaben
  • Begleichung offener Rechnungen des Vollmachtgebers
  • Finanzierung der Bestattung
  • Fortführung von Verträgen oder Kündigungen

Nicht selten entsteht der Vorwurf, dass der Bevollmächtigte eigene Interessen verfolgt oder in die Nachlassabwicklung eingreift, ohne dazu berechtigt zu sein. Besonders konfliktträchtig sind Situationen, in denen der Bevollmächtigte zugleich Erbe ist.

Wo sind die Grenzen der Vollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus vermittelt dem Bevollmächtigten keine Befugnisse zur Verfügung über Erbgegenstände im Sinne des Erbrechts. Er darf lediglich Handlungen vornehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bisherigen Aufgabenkreis stehen.

Zulässig sind regelmäßig:

  • Zahlung laufender Rechnungen (z. B. Miete, Pflegeheim, Bestattung)
  • Fortführung notwendiger Verwaltungsmaßnahmen
  • Kündigungen oder Abmeldungen (Versicherungen, Verträge)

Nicht zulässig ohne Zustimmung der Erben ist dagegen:

  • Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte
  • Eingriff in die Nachlassverteilung
  • Änderung von Vertragsgestaltungen mit Bedeutung für die Erbengemeinschaft

Welche Pflichten hat der Bevollmächtigte?

Auch bei einer transmortalen Vollmacht bestehen strenge Sorgfalts-, Treue- und Dokumentationspflichten. Der Bevollmächtigte muss sämtliche Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Er trägt die Verantwortung, dass keine Vermögensminderungen erfolgen, die sich nachteilig auf den Nachlass auswirken.

Der Bevollmächtigte trifft keine formelle Buchführungspflicht, ist aber im Streitfall darlegungspflichtig. Kann er nicht nachweisen, dass die vorgenommenen Maßnahmen dem mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers entsprachen, drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche der Erben.

Persönliche Haftungsrisiken bei Fehlverhalten

Handlungen, die über die erteilte Vollmacht hinausgehen oder diese extensiv auslegen, führen zu erheblichen Haftungsrisiken.

Der Bevollmächtigte haftet insbesondere bei:

  • Unzulässiger Vermögensverfügung
  • Pflichtwidriger Verzögerung von Zahlungen
  • Verstoß gegen die Interessen der Erbengemeinschaft
  • Nutzung der Vollmacht zur eigenen Bereicherung

Zwar ist die Haftung grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In der Praxis wird bei gravierenden Vermögensschäden häufig zumindest einfache Fahrlässigkeit angenommen – mit entsprechenden Folgen für den Bevollmächtigten.

Emotionale und praktische Belastung

Neben juristischen Herausforderungen ist die Ausübung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus mit hoher emotionaler Belastung verbunden. Der Bevollmächtigte muss unter Umständen organisatorische und finanzielle Entscheidungen treffen, während gleichzeitig die Trauer-Situation besteht.

Kommt es zusätzlich zu familiären Spannungen oder Vorwürfen, entsteht für den Bevollmächtigten eine psychisch anspruchsvolle Doppelrolle zwischen Trauerbewältigung und rechtlicher Verantwortung. 

Daher kann eine Vorsorgevollmacht Nachteile für den Bevollmächtigten mit sich bringen, die in Erwägung gezogen werden sollten.

Vorsorgevollmacht über Tod hinaus und das Strafrecht

Der Vorwurf der Untreue gemäß § 266 StGB wird nach dem Tod des Vollmachtgebers schnell erhoben, wenn Erben vermuten, dass Vermögenswerte zweckwidrig verwendet wurden.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren belastet den Bevollmächtigten meist erheblich – auch dann, wenn sich der Vorwurf später als unbegründet erweist. Besonders heikel sind:

  • Bargeldabhebungen unmittelbar nach dem Tod
  • Verfügungsmaßnahmen ohne schriftliche Grundlage
  • Vermögensverschiebungen an nahe Angehörige

Eine rechtliche Betreuung oder gerichtliche Kontrolle existiert nicht. Umso wichtiger ist die frühzeitige anwaltliche oder notarielle Beratung. Welche Kosten eine Vorsorgevollmacht beim Notar birgt, erfahren Sie hier. 

Akzeptieren Banken eine transmortale Vollmacht?

In der Praxis akzeptieren Banken transmortale Vollmachten häufig nur dann, wenn sie notariell beurkundet oder im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt wurden. Privat errichtete Vollmachten führen regelmäßig zu Rückfragen und Verzögerungen.

Problematisch ist insbesondere der Zugriff auf Girokonten und Sparkonten, da Banken teils eigene Prüfstandards anwenden, die nicht immer dem gesetzlichen Vollmachtsrecht entsprechen. In akuten Fällen, beispielsweise zur Sicherstellung laufender Zahlungen, führt dies zu erheblichen zeitlichen Nachteilen.

Tipps zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollte die Vorsorgevollmacht klar formuliert sein. Zu empfehlen ist:

  • explizite Regelung, dass die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gilt
  • Begrenzung der Befugnisse auf bestimmte Rechtsbereiche
  • klare Vorgaben zur Handhabung finanzieller Angelegenheiten
  • Aufnahme einer Verpflichtung zur Dokumentation
  • Benennung eines Ersatzbevollmächtigten
  • Ergänzung durch eine Betreuungs- oder Patientenverfügung

Wird die Vollmacht notariell erstellt, lässt sich der Wille des Vollmachtgebers unmissverständlich festhalten. Zudem wird die Akzeptanz bei Behörden und Banken erhöht.

Welche Rolle hat der Notar bei der Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?

Ein Notar unterstützt bei der rechtskonformen Gestaltung und sorgt dafür, dass die Grenzen und Reichweite der Vollmacht klar bestimmt sind. Er dokumentiert den Willen des Vollmachtgebers präzise und stellt sicher, dass dieser die Tragweite der Vollmacht rechtlich versteht.

Darüber hinaus kann der Notar den Bevollmächtigten über seine Rechte und Pflichten aufklären. Gerade im Hinblick auf Haftung, Konfliktvermeidung und Verhalten im Todesfall erweist sich diese Aufklärung als entscheidend.

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, die Vollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einzutragen. Dies erleichtert die spätere Auffindbarkeit und erhöht die rechtliche Akzeptanz.

Fazit

Die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus bietet praktische Vorteile und vermeidet vielfach Verzögerungen in der Nachlassorganisation. Gleichzeitig geht sie mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und emotionalen Risiken für den Bevollmächtigten einher.

Ohne präzise und rechtssichere Gestaltung besteht ein hohes Konfliktpotenzial mit Erben und Dritten. Die Gefahr zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Ermittlungen darf nicht unterschätzt werden. Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte die transmortale Wirkung bewusst entscheiden und den Bevollmächtigten frühzeitig in die Planung einbeziehen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Interessen des Vollmachtgebers respektiert und spätere Auseinandersetzungen vermieden werden. Ein Notar kann dabei helfen, eine solche Vollmacht zu erteilen und über die Risiken und Besonderheiten informieren.

Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit frühzeitig ab – mit einer individuell gestalteten Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler aus Hannover gewährleistet eine rechtlich einwandfreie Umsetzung und berät Sie umfassend zu allen relevanten Regelungen. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt auf.

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