GmbH gründen mit Notar: Das müssen Sie beachten

Aktualisiert am April 9, 2026

Nils-Jasper Schuler

Notar in Hannover

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet eine klare Struktur, eine Haftungsbegrenzung für Gesellschafter und eine hohe Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Gleichzeitig stellt das Gesetz bestimmte formale Anforderungen an die Gründung. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Notar.

Wer eine GmbH gründen möchte, kommt an einer notariellen Beurkundung nicht vorbei. Der Notar sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gesellschaft rechtskonform entsteht. Dieser Beitrag erklärt, wie die Gründung einer GmbH mit Notar abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten entstehen.

Wir stehen Ihnen für alle notariellen Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Nils-Jasper Schuler ist erfahrener Rechtsanwalt und Notar in Hannover und begleitet Unternehmer bei der Gründung einer GmbH – von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um Ihre Unternehmensgründung notariell begleiten zu lassen.

GmbH gründen in Hannover: Das kommt auf Sie zu

Die Gründung einer GmbH ist ein formgebundener Vorgang. Nach § 2 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Ohne diese Beurkundung entsteht keine wirksame Gesellschaft.

Der Notar übernimmt mehrere zentrale Aufgaben im Gründungsprozess. Er erstellt oder prüft den Gesellschaftsvertrag, belehrt die Beteiligten über die rechtlichen Folgen der Gründung und beurkundet die entsprechenden Erklärungen. Darüber hinaus meldet er die neue Gesellschaft elektronisch zum Handelsregister an.

Durch diese Mitwirkung wird sichergestellt, dass die GmbH rechtlich ordnungsgemäß gegründet wird. Gleichzeitig schützt die notarielle Beurkundung die Gesellschafter vor formalen Fehlern, die später zu Problemen führen könnten.

Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH

Bevor eine GmbH gegründet wird, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen insbesondere die Gesellschafter, das Stammkapital sowie den Gesellschaftsvertrag.

Gesellschafter

Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen kommen als Gesellschafter in Betracht. Auch ausländische Gesellschafter sind grundsätzlich zulässig.

Gründen mehrere Personen gemeinsam eine GmbH, regelt der Gesellschaftsvertrag ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der jeweiligen Beteiligung und die Verteilung der Stimmrechte.

Stammkapital

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Dieses Kapital dient als Haftungsgrundlage der Gesellschaft gegenüber Gläubigern.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein. Bei einer Einpersonengesellschaft beträgt die Mindesteinzahlung ebenfalls 12.500 Euro.

Das Stammkapital kann als Bareinlage oder als Sacheinlage eingebracht werden. Sacheinlagen müssen im Gesellschaftsvertrag genau beschrieben und bewertet werden.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der GmbH. Er enthält die wichtigsten Regelungen zur Organisation der Gesellschaft.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben gehören insbesondere:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals
  • Geschäftsanteile der Gesellschafter

Darüber hinaus enthält der Gesellschaftsvertrag häufig weitere Regelungen, etwa zur Geschäftsführung, zur Beschlussfassung oder zur Übertragung von Geschäftsanteilen.

Ablauf der GmbH-Gründung mit Notar in Hannover

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten. Der Notar begleitet diesen Prozess von der Vorbereitung bis zur Eintragung im Handelsregister. Für Unternehmen in und um Hannover bietet sich deshalb eine ortsnahe Betreuung an.

1. Vorbereitung der Gründung

Vor dem Notartermin sollten die grundlegenden Entscheidungen bereits getroffen sein. Dazu zählen insbesondere:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der GmbH
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe und Verteilung des Stammkapitals
  • Bestellung der Geschäftsführer

In vielen Fällen erstellt der Notar auf dieser Grundlage einen Entwurf des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschafter erhalten so die Möglichkeit, den Vertrag vorab zu prüfen.

2. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

Der eigentliche Gründungsakt erfolgt im Rahmen eines Notartermins. Dabei wird der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern unterzeichnet und vom Notar beurkundet.

Der Notar erläutert die rechtlichen Inhalte des Vertrags und stellt sicher, dass alle Beteiligten die Bedeutung ihrer Erklärungen verstehen. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag rechtlich wirksam.

Gleichzeitig erfolgt in der Regel die Bestellung der Geschäftsführer. Diese erklären im Notartermin auch, dass keine gesetzlichen Hindernisse gegen ihre Bestellung bestehen.

3. Einzahlung des Stammkapitals

Nach der Beurkundung muss das vereinbarte Stammkapital eingezahlt werden. In der Praxis wird dafür ein Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet.

Die Einzahlung erfolgt durch die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung. Die Geschäftsführer bestätigen anschließend gegenüber dem Notar, dass das Kapital ordnungsgemäß eingezahlt wurde und zur freien Verfügung der Gesellschaft steht.

4. Anmeldung zum Handelsregister

Sobald das Stammkapital eingezahlt ist, meldet der Notar die GmbH beim zuständigen Handelsregister an. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.

Das Registergericht prüft anschließend die eingereichten Unterlagen. Dazu gehören unter anderem der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung sowie die Versicherung über die Einzahlung des Stammkapitals.

Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft.

Welche Schritte folgen nach der Eintragung?

Mit der Eintragung im Handelsregister ist die Gründung der GmbH abgeschlossen. Danach folgen weitere organisatorische Schritte. Dazu gehören insbesondere:

  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Anmeldung bei Berufsgenossenschaften oder Kammern

Erst nach Abschluss dieser Schritte kann der Geschäftsbetrieb vollständig aufgenommen werden.

GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag? Vor- und Nachteile

Das GmbH-Gesetz sieht für einfache Gründungen eine vereinfachte Variante vor: das sogenannte Musterprotokoll. Dabei handelt es sich um einen standardisierten Gesellschaftsvertrag, der zugleich die Geschäftsführerbestellung enthält.

Das Musterprotokoll darf nur verwendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • höchstens drei Gesellschafter
  • nur ein Geschäftsführer
  • keine abweichenden vertraglichen Regelungen

In der Praxis entscheiden sich viele Gründer dennoch für einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag. Dieser bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum und erlaubt eine präzisere Regelung der Gesellschafterrechte.

Gerade bei mehreren Gesellschaftern, besonderen Formen der GmbH wie der Immobilien-GmbH oder komplexeren Unternehmensstrukturen ist ein individueller Vertrag regelmäßig die sinnvollere Lösung. Ein Notar kann Unternehmer hierbei unterstützen und beraten, um die beste Entscheidung für Ihre GmbH zu treffen. 

Häufige Fehler: GmbH gründen mit Notar in Hannover

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf. Diese betreffen häufig die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags oder die Organisation der Geschäftsführung.

Zu den häufigsten Problemen zählen:

  • unklare Regelungen zur Stimmrechtsverteilung
  • fehlende Vereinbarungen zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter
  • unzureichende Regelungen zur Geschäftsführung
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern aufgrund fehlender vertraglicher Struktur

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag kann viele dieser Risiken bereits im Vorfeld reduzieren. Gerade bei mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich eine umfassende rechtliche Gestaltung.

Wie hoch sind die Kosten bei der GmbH-Gründung mit Notar?

Die Kosten der GmbH-Gründung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich festgelegt und hängen insbesondere von der Höhe des Stammkapitals ab.

Zu den typischen Kostenpositionen gehören:

  • notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
  • Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • Veröffentlichung im Handelsregisterportal

Bei einer Standardgründung mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital bewegen sich die gesamten Gründungskosten häufig im Bereich von etwa 500 bis 1.000 Euro.

Komplexere Gesellschaftsverträge oder zusätzliche Beurkundungen können die Kosten entsprechend erhöhen.

Diese Aufgaben übernimmt der Notar bei der GmbH-Gründung

Der Notar übernimmt bei der Gründung einer GmbH eine zentrale rechtliche Funktion. Seine Aufgabe besteht nicht darin, einzelne Parteien zu vertreten, sondern die Rechtmäßigkeit der Gründung sicherzustellen.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags
  • rechtliche Belehrung der Gesellschafter
  • notarielle Beurkundung der Gründung
  • Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung
  • elektronische Einreichung der Unterlagen beim Registergericht

Durch diese Mitwirkung wird gewährleistet, dass die Gesellschaft rechtskonform entsteht und die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.

Fazit

Die Gründung einer GmbH ist ein klar strukturierter rechtlicher Prozess. Eine notarielle Beurkundung bildet dabei die zentrale Voraussetzung für die Entstehung der Gesellschaft.

Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und begleitet die Gründer durch den gesamten Gründungsprozess. Von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags über die Beurkundung bis zur Anmeldung beim Handelsregister sorgt er für eine rechtskonforme und sichere Umsetzung.

Wer eine GmbH gründet, profitiert von der Haftungsbeschränkung und der hohen Akzeptanz dieser Rechtsform im Wirtschaftsleben. Eine sorgfältige Vorbereitung sowie eine professionelle notarielle Begleitung schaffen die Grundlage für einen erfolgreichen Start des Unternehmens.

Die Gründung einer GmbH erfordert eine sorgfältige rechtliche Gestaltung und eine notarielle Beurkundung. Nils-Jasper Schuler, Rechtsanwalt und Notar aus Hannover, unterstützt Sie bei allen Schritten der GmbH-Gründung und sorgt für eine rechtlich sichere Umsetzung Ihres Vorhabens. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für Ihre notarielle Gründung zu vereinbaren.

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