Testament beim Notar: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Wer seinen letzten Willen rechtsverbindlich regeln möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Besonders rechtssicher ist das notarielle Testament. Doch viele fragen sich, welche Kosten bei der Erstellung von einem Testament beim Notar tatsächlich entstehen. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Vermögenswert des Erblassers.
Dieser Beitrag erläutert, mit welchen Notarkosten bei einem Testament zu rechnen ist, wie diese berechnet werden und wann ein Testament beim Notar sinnvoll ist.
Für alle notariellen Anliegen im Erbrecht und bei Schenkungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler aus Hannover mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Lassen Sie sich individuell und fundiert beraten – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. |
Wann brauche ich ein Testament?
Ein Testament ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber oft dringend zu empfehlen. Wer keine letztwillige Verfügung hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das führt häufig zu unerwünschten Ergebnissen: Lebenspartner ohne Trauschein gehen leer aus, Kinder erhalten direkt Erbanteile an Immobilien, und es drohen Erbstreitigkeiten.
Mehr zur Erbfolge ohne Testament erfahren Sie hier.
Ein Testament ermöglicht es, klare Regelungen zu treffen, bestimmte Personen zu begünstigen oder auch zu enterben. Gerade bei komplexen Familienverhältnissen, Immobilienbesitz oder Patchwork-Konstellationen sorgt ein Testament für Klarheit. Auch alleinstehende Personen oder kinderlose Ehepaare profitieren von einer gezielten Nachlassregelung.
Testament beim Notar: Welche Arten gibt es?
Ein Testament beim Notar kann in unterschiedlicher Form errichtet werden – je nach familiärer Situation und Zielsetzung. Die häufigsten Varianten sind:
- Einzeltestament: Der Erblasser regelt seinen Nachlass allein. Es eignet sich für Alleinstehende oder Verheiratete, die unabhängig voneinander verfügen möchten.
- Gemeinschaftliches Testament: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner errichten gemeinsam ein Testament. Die bekannteste Form ist das Sylter Testament oder das Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst als Schlusserben bedacht werden.
- Behindertentestament: Diese besondere Form schützt einen erbenden Angehörigen mit Behinderung davor, dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreift. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das Vermögen langfristig gesichert bleibt.
- Vor- und Nacherbfolge: Der Erblasser bestimmt, dass ein Erbe zunächst Vermögen erhält, es aber später an eine weitere Person – den Nacherben – übergeht. Das eignet sich etwa bei minderjährigen oder überschuldeten Erben.
Kosten: Warum ein Testament beim Notar errichten?
Ein notarielles Testament genießt einen besonderen Stellenwert. Es wird vom Notar beurkundet, beim Nachlassgericht hinterlegt und kann im Erbfall erhebliche Vorteile bringen – insbesondere durch die Vermeidung eines Erbscheins. Damit spart der Erbe nicht nur Zeit, sondern auch zusätzliche Kosten. Anders als beim eigenhändigen Testament muss die Echtheit des letzten Willens nicht erst im Nachhinein überprüft werden.
Ein notarielles Testament ist:
- formgültig und fälschungssicher,
- klar und rechtlich präzise formuliert,
- sofort beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert,
- jederzeit auffindbar im Erbfall,
- geeignet, teure Erbscheinsverfahren zu vermeiden.
Unterschiede zum eigenhändigen Testament
Ein eigenhändiges Testament verursacht keine Notarkosten – birgt aber Risiken:
- Es kann verloren gehen oder im Erbfall unentdeckt bleiben.
- Es besteht die Gefahr, dass der Text unklar oder widersprüchlich formuliert ist.
- Die Echtheit muss nach dem Tod häufig durch Sachverständige geprüft werden.
- Ohne notarielle Beurkundung ist im Regelfall ein Erbschein notwendig.
Diese Risiken wiegen in vielen Fällen schwerer als die Notarkosten. Hinzu kommt: Fehler im eigenhändigen Testament lassen sich oft nicht mehr korrigieren – der Erblasser lebt dann nicht mehr.
Testament beim Notar: Welche Kosten entstehen?
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist der Vermögenswert des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Ausgehend von diesem Geschäftswert ergibt sich eine sogenannte einfache Gebühr gemäß Kostentabelle – in der Regel wird für ein Testament die 1,0-Gebühr erhoben.
Beispielhafte Kostentabelle:
Geschäftswert (Vermögen) |
Notarkosten (1,0-Gebühr zzgl. MwSt.) |
50.000 Euro |
ca. 165 Euro |
250.000 Euro |
ca. 535 Euro |
500.000 Euro |
ca. 935 Euro |
1.000.000 Euro |
ca. 1.735 Euro |
Hinzu kommen geringe Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch die Hinterlegung beim Nachlassgericht (ca. 75 Euro) ist gesondert zu berücksichtigen.
Wichtig: Bei Ehegattentestamenten wird das Gesamtvermögen beider Ehepartner angesetzt. Es fällt dann allerdings nur eine gemeinsame Gebühr an, was dieses Modell kosteneffizient macht.
Testament beim Notar: Welche weiteren Kosten gibt es?
Neben den eigentlichen Beurkundungskosten für das Testament kommen je nach Fall folgende weitere Positionen in Betracht:
- Beratungskosten, falls eine eingehende rechtliche oder steuerliche Vorabberatung durch den Notar erfolgt. Diese wird in der Regel durch die sogenannte Beratungsgebühr abgedeckt.
- Testamentsvollstreckung: Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, entstehen separate Vergütungsansprüche.
- Erbvertrag statt Testament: Wird ein Erbvertrag beim Notar abgeschlossen, sind die Kosten in der Regel etwas höher, da hier zweiseitige Bindungen entstehen und notarielle Beurkundung sowie persönliche Anwesenheit aller Vertragsparteien erforderlich sind.
Ist ein Notar beim Testament zwingend erforderlich?
Grundsätzlich ist ein notarielles Testament keine Pflicht. Auch ein handschriftlich verfasstes Testament ist gültig, wenn es eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Ort sowie Datum versehen ist. In bestimmten Fällen führt jedoch kaum ein Weg am Notar vorbei – etwa:
- wenn eine komplexe Vermögensstruktur vorliegt,
- wenn Immobilien vererbt werden sollen,
- wenn der Erblasser unter Betreuung steht,
- bei internationalen Bezügen (Wohnsitz oder Vermögen im Ausland),
- bei Unternehmensnachfolge oder Gesellschaftsbeteiligungen.
Auch wer rechtlich wasserdichte Regelungen treffen und Streit unter Erben vermeiden möchte, ist mit einem notariellen Testament gut beraten.
Vorteile eines Testaments beim Notar
Ein notarielles Testament verursacht zwar einmalige Kosten – bringt aber entscheidende Vorteile mit sich. Es ist rechtlich einwandfrei formuliert, wird fälschungssicher beurkundet und zentral registriert. Das erleichtert nicht nur die spätere Nachlassabwicklung, sondern spart Erben oft Zeit, Geld und unnötige Auseinandersetzungen. In vielen Fällen ist durch das notarielle Testament kein Erbschein mehr erforderlich – ein zusätzlicher Aufwand entfällt.
Besonders sinnvoll ist die notarielle Gestaltung bei Immobilienvermögen, komplexen Familienverhältnissen oder besonderen Wünschen zur Verteilung des Nachlasses. Auch wer sichergehen möchte, dass sein letzter Wille eindeutig und rechtlich wirksam umgesetzt wird, profitiert vom Fachwissen des Notars.
Wer unsicher ist, ob ein notarielles Testament im eigenen Fall notwendig oder vorteilhaft ist, erhält bei uns eine persönliche, fundierte Beratung. Der direkte Kontakt zu unserem Notariat bietet die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Fazit
Die Kosten für ein Testament beim Notar richten sich nach dem Vermögen des Erblassers, sind gesetzlich klar geregelt und transparent kalkulierbar. Ein notarielles Testament bietet hohe Rechtssicherheit, spart im Erbfall Zeit und Geld und kann Erbstreitigkeiten verhindern. Für alle, die ihren Nachlass klar und verlässlich regeln möchten, ist die Investition in eine notarielle Testamentsgestaltung eine sinnvolle Entscheidung.
Gerade bei größeren Vermögen, Immobilieneigentum oder komplizierten familiären Konstellationen ist ein Notar nicht nur hilfreich, sondern aus rechtlicher Sicht dringend zu empfehlen.
Bei allen notariellen Fragen im Erbrecht steht Ihnen unsere Kanzlei mit fachlicher Kompetenz zuverlässig zur Seite. Rechtsanwalt und Notar Nils-Jasper Schuler ist ein erfahrener Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen. Gerne begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung Ihrer erbrechtlichen Anliegen – vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. |